Verfahren gemäß § 12 Straßengesetz (Baubewilligungen) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 02.07.2025 )
Land NÖ / Straßenbauabteilung 4, 2821 Lanzenkirchen
Das Land Niederösterreich, vertreten durch die Abteilung Landesstraßenbau und -verwaltung (ST4), hat um straßenrechtliche und wasserrechtliche Bewilligung für die Verlegung und Neuerrichtung einer Unterführung (wasserdichte Wanne) im Zuge der L4092 von Str.km 2,893 bis Str.km 3,323 im Gemeindegebiet von Lanzenkirchen in der KG Haderswörth, angesucht.
Es ist geplant die L4092 abzusenken, unter die Bahn mittels einer wasserdichten Grundwasserwanne zu führen sowie eine Gewässerschutzanlage inkl. Pumpwerk zu errichten.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Fachgebiet Anlagen und bei der Gemeinde Lanzenkirchen aufliegendem Projekt hervor.
Zu diesem Ansuchen setzt die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt eine mündliche Verhandlung unter Durchführung eines Lokalaugenscheines mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 03. Juli 2025, 08:30 Uhr
Treffpunkt: beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Lanzenkirchen (2821 Lanzenkirchen, Hauptplatz 4/1)
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 26 22) 9025, Fax: (0 26 22) 9025-41000
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33