Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 17.07.2025 )
URL Wasserverband
Mayrhofer Hermann, KG St. Peter in der Au Dorf
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 22.06.2015, Zl. AMW2-WA-14276/001 und AMW2-NA-153/00, wurde dem Url Wasserverband die wasserrechtliche Bewilligung für die Durchführung von Rekultivierungsmaßnahmen an der Url zwischen Fluss-km 21,890 und 22,680 zum Zweck der naturnahen Gestaltung des Gewässerab-schnittes der Url und der Verbesserung des Feststofftransportes (Geschiebehaushaltes) erteilt.
Als Bauvollendungsfrist wurde der 31.12.2020 festgelegt. Die Fertigstellung des bewillig-ten Vorhabens wurde am 26.02.2021 bestätigt.
Mit Schreiben der Abteilung Wasserbau (WA3) des Amtes der NÖ Landesregierung vom 18.01.2022, ha. eingelangt am 20.01.2022, wurden Kollaudierungsunterlagen 3-fach in Papier vorgelegt (digital am 24.01.2022 und ergänzt am 25.01.2022).
Mit E-Mail vom 18.5.2022 wurde ein Grundstücksverzeichnis nachgereicht.
Zu diesen Unterlagen wurde das wasserrechtliche Überprüfungsverfahren eingeleitet und wurde im Rahmen der diesbezüglichen Vorprüfung vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen am 10.11.2022 ein (erster) Lokalaugenschein vorgenommen, wo-bei sich aus dem hierüber erstatteten Bericht vom 30.11.2022 ergab, dass die Kollaudierungsunterlagen vor allem im Hinblick auf allfällige Abweichungen grundstücksbezogen zu ergänzen sind.
Zur Nachreichung vom 31.01.2023, betitelt als „Ergänzung Bauendbericht“, wurde vom wasserbautechnischen Amtssachverständigen am 09.02.2023 zu den Abweichungen wie folgt ausgeführt:
„In der ergänzenden Stellungnahme von Mag. Mitterlehner wurde festgehalten, dass die baulichen Maßnahmen im wesentlichen projektgemäß umgesetzt wurden. Als Abwei-chung wird angeführt, dass die geplanten Krainerwände bei den Profilen 2 und 4 durch Grobsteinschlichtungen mit vorgelagerten Raubäumen ersetzt wurden. Diese Änderung kommt lt. Rückmeldung der Abt. WA 3 auf Gst.Nr. 3049/6, KG St. Peter/Au-Dorf (ÖWG), zu liegen.
Die im Bestandslageplan beschrifteten Änderungen 1 bis 20 wurden anhand einer Drohnenbefliegung festgestellt und beruhen laut Stellungnahme jedoch bereits auf na-türliche Umlagerungsprozesse im Gewässer.“
Weiters erfolgte eine Abweichung zur Auflage 14, wonach eine Ausdehnung der Bauzeit bis 30.12.2020 erfolgt ist.
Die Vorprüfung durch den gewässerökologischen Amtssachverständigen ergab insbe-sondere zu dem am 29.04.2024 von der AFRY Austria GmbH vorgelegten Bericht „Moni-toring 2023“ zusammengefasst, dass die vorgeschriebenen Auflagen 10 – 16 als erfüllt angesehen wurden.
Nach Ergänzung der Ausführungsunterlagen ist nunmehr im Rahmen einer mündlichen Verhandlung abschließend zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden bzw. ob sich die Abweichungen als geringfü-gig erweisen und im Rahmen des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens nachträg-lich genehmigt werden können.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 17. Juli 2025, um 09:00 Uhr,
Treffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde St. Peter in der Au, Hofgasse 6, 3352 St. Peter in der Au an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11