Förderung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
Der Biber verändert durch seine Lebensweise Strukturen in und an Gewässern, wodurch neue Lebensräume entstehen. Diese Eigenschaft kann in der Kulturlandschaft aber auch zu Konflikten führen.
Da es sich beim Biber um eine streng geschützte Tierart handelt, sind eine rasche und lösungsorientierte Beratung sowie die Unterstützung von Präventionsmaßnahmen wichtige Bausteine für die öffentliche Akzeptanz.
Ergänzend zum bereits etablierten Informations- und Beratungsangebot wie Wildtierhotline, Wildtierinfo, Regionale Biberberater und zentraler Biberberater des Landes werden Präventionsmaßnahmen finanziell unterstützt.
Konkret bezuschusste Maßnahmen sind
- Verbissschutz an Bäumen
- Zäunungen
- Verfüllmaterial bei Untergrabungen
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigung durch einen von einem geschützten Wildtier verursachten Schaden. Die Abteilung Naturschutz bietet bei Schäden durch den Biber jedoch eine Förderung für Präventionsmaßnahmen als Interessensausgleich zwischen Nutzungsansprüchen in der Kulturlandschaft und Artenschutz an.
Förderumfang
Präventionsmaßnahmen (Fixzaun, Elektrozaun, Einzelbaumschutz, Verfüllmaterial, Dammsicherung) werden entsprechend nachfolgender Tabelle gefördert:
| Präventionsmaßnahme | Förderung | Förderumfang* |
|---|---|---|
| (1) Fix-Zaun | Max. € 5.000 und 25€/lfm | 75% Materialkosten |
| (2) E-Zaun | Max. € 1.000 und 3,50€/lfm | 75% Materialkosten |
| (3) Baumschutz (Gitterungen, Anstrich) | Max. € 1.000 | 75% Materialkosten |
| (4) Verfüllungen von Einbrüchen | Max. € 3.000 | 75% Materialkosten & 75% zugekaufter Maschinen- und Arbeitskosten |
| (5) Dammsicherungsmaßnahmen | Max. € 10.000 | 75% Materialkosten & 75% zugekaufter Maschinen- und Arbeitskosten |
* Umfang ab Umsetzung von Maßnahmen nach dem 01.01.2026.
Maßnahmen, die vor dem 01.01.2026 umgesetzt wurden, werden entsprechend des Förderumfangs bis 31.12.2025 gefördert. Das bedeutet, die Förderung umfasst 75% der Netto-Materialkosten, ab Stichtag 01.01.2023, die für die Umsetzung erforderlich waren.
Ab dem 01.01.2026 umgesetzte Präventionsmaßnahmen werden entsprechend oben angeführter Tabelle gefördert. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um die Förderung des Netto-Betrags handelt und dass Eigenleistungen (eigene Arbeitsleistung, Verwendung eigener Geräte wie Traktor, Bagger) nicht gefördert werden!
Genaue Details zur förderfähigen Ausführung der einzelnen Präventionsmaßnahmen sind den Informationsblättern zu entnehmen.
Materialkosten, unter einer Bagatellgrenze von 100€, werden nicht gefördert.
Informationsblätter und Antragsformular
In jedem Fall ist es sinnvoll, vor der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen bzw. bereits in der Planung solcher, mit der Wildtierhotline Kontakt aufzunehmen. Für die Planung förderfähiger Präventionsmaßnahmen stehen folgende Informationsblätter zur Verfügung:
Bitte die nachstehenden 4 Punkte mit den Informationsblättern in der Beilage hinterlegen.
- Errichtung eines Elektrozauns
- Errichtung eines Fixzauns
- Schutzmaßnahmen für Einzelbäume
- Verfüllung von Einbrüchen an Wegen und Ackerflächen
- Sicherung von Röhren und Einbrüche an Dämmen und Böschungen
- Antragsformular
Ablauf der Förderung
- Materialeinkauf und Umsetzung der Maßnahme nach den Vorgaben der Informationsblätter durch den Antragsteller
- Ausfüllen des Antragsformulars und Übermittlung eines unterschriebenen Ausdrucks als E-Mail an post.ru5@noel.gv.at bzw. per Post an Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz, Landhausplatz 1, Haus 16, 3109 St. Pölten. Dem Antragsformular sind alle erforderlichen Beilagen gemäß Antragsformular beizulegen.
- Die Abteilung Naturschutz prüft die umgesetzte Maßnahme und die eingereichten Rechnungen auf Plausibilität. Dies kann Rückfragen bzw. eine Begehung erforderlich machen, welche vom Grundeigentümer zu gestatten ist.
- Auszahlung durch das Amt der NÖ Landesregierung
- die Abteilung Naturschutz führt stichprobenartige Kontrollen der geförderten Maßnahmen durch
Unter bestimmten Umständen kann es für eine ausreichende Konfliktbehebung erforderlich sein, mehrere Maßnahmen umzusetzen. Ein Bespiel wäre eine Ackerfläche, welche durch Grabetätigkeiten des Bibers Einbrüche aufweist und Fraßschaden an den Feldfrüchten. Hier ist es möglich, für beide Maßnahmen eine Förderung zu beantragen und dies unter „Angabe zu(r) Fördermaßnahe(n)“ anzugeben sowie in der Beschreibung der Maßnahme zu begründen.
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Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Naturschutz Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 15237
