In ihrer heutigen Sitzung hat die NÖ Landesregierung die „NÖ Pendlerhilfe neu" beschlossen. „Die Neuregelung ist durch eine kilometergenaue Abrechnung wesentlich einfacher und gerechter, und vor allem für die Menschen vorgesehen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Uns ist es ein großes Anliegen, dass Alleinerziehende bzw. Familien mit Kindern, die ohnehin einer hohen finanziellen Belastung ausgesetzt sind, in den Genuss einer erhöhten Förderung kommen", freut sich Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka über den Beschluss der Landesregierung.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln, bekommen zusätzlich einen Öko-Bonus in der Höhe von zehn Prozent der Gesamtfördersumme. „Damit wollen wir nicht nur den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver gestalten, sondern auch dem Umweltschutz Rechnung tragen", betont Sobotka.
Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mindestens 25 Kilometer und weniger als 40 Kilometer beträgt, kann Pendlerinnen und Pendlern einmalig ein Betrag in der Höhe von 160 Euro gewährt werden. Wenn die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte bei mindestens 40 Kilometern liegt, beträgt die NÖ Pendlerhilfe jeweils für Hin- und Rückfahrt einmalig 4 Euro pro Tageskilometer. Die höchstmögliche Höhe der NÖ Pendlerhilfe beträgt pro Jahr 1.000 Euro bzw. bei Zuerkennung des „Öko-Bonus" 1.100 Euro.
Das monatliche Gesamtfamilieneinkommen darf bei einem Einpersonenhaushalt 1.660 Euro, bei alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind 3.320 Euro und bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften mit einem Kind 4.120 Euro nicht überschreiten.
Nähere Informationen: Büro LH-Stv. Sobotka, Mag. (FH) Eberhard Blumenthal, Telefon 02742/9005-12221, e-mail eberhard.blumenthal@noel.gv.at, www.noe.gv.at/pendlerhilfe.
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