Die Sommerakademie an der Donau-Universität Krems beschäftigt sich heuer vom 24. bis 28. August mit der praktischen Umsetzung der Bestimmungen des Haager Abkommens von 1954 an Beispielen von Welterbestätten oder von jenen Orten, die gerade für die Eintragung in die Welterbeliste vorbereitet werden. Besondere Betonung wird dabei auf die Zusammenhänge zwischen den speziellen Bedürfnissen und Auflagen für Welterbestätten und für die sich darin befindlichen Kultureinrichtungen wie Museen, Archive und Bibliotheken sowie den anzuwendenden Verfahren, Methoden und technischen Möglichkeiten gelegt. Darüber hinaus berücksichtigt die Sommerakademie immaterielle Aspekte, wie Erfahrungswissen und Ortskenntnisse hinsichtlich der Verminderung von Risiken und des Katastrophen-Managements.
Die Erhaltung des außergewöhnlichen, universellen Wertes der UNESCO-Welterbestätten erfordert effiziente Management- und Schutzmaßnahmen. Naturkatastrophen und kriegerische sowie andere Ursachen haben teils verheerende Auswirkungen auf Kulturgüter bis hin zum unwiederbringlichen Verlust. Deshalb sind Strategien notwendig, um die negativen Einflüsse von Katastrophen zu minimieren.
Das Haager Abkommen von 1954 zum Schutz des Kulturgutes bei bewaffneten Konflikten mit seinen beiden Zusatzprotokollen bietet eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung oder zur Verminderung von schädlichen Einflüssen auf das Kulturerbe an. Diese Maßnahmen sind nicht nur während Konflikten anzuwenden, sondern bedeuten einen wichtigen Beitrag zum täglichen Management der Kulturgüter.
Die Sommerakademie der Donau-Universität Krems wird in Englisch abgehalten. Für das Seminar wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
Nähere Informationen: Department für Bauen und Umwelt an der Donau-Universität Krems, Stellvertretender Leiter des Zentrums für Baukulturelles Erbe, MMag. Dr. Peter Strasser, e-mail peter.strasser@donau-uni.ac.at, www.donau-uni.ac.at/dbu.
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