03.05.2024 | 10:26

17 neue Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen

LR Königsberger-Ludwig: Damit ist Istanbul-Konvention erreicht

Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und Elisabeth Cinatl vom Verein wendepunkt präsentierten in St. Pölten 17 neue Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen (v.l.n.r.)
Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig und Elisabeth Cinatl vom Verein wendepunkt präsentierten in St. Pölten 17 neue Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen (v.l.n.r.)© NLK FilzwieserDiese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Von einem Meilenstein für den Gewaltschutz in Niederösterreich sprach Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig am heutigen Freitag in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit Elisabeth Cinatl vom Verein wendepunkt mit neuen Übergangswohnungen für gewaltbetroffene Frauen ein weiteres Schutzangebot in Niederösterreich präsentierte. Gemäß einer auf die Laufzeit von 2024 bis 2027 angelegten und mit 2,26 Millionen Euro verbundenen §15a-Vereinbarung mit dem Bund werden in diesem Zeitraum in Niederösterreich 17 dieser Übergangswohnungen entstehen. 

„Aktuell haben wir in Niederösterreich sechs Frauenhäuser mit insgesamt 145 Plätzen, 58 für Frauen und 87 für Kinder, die im Vorjahr durchschnittlich zu 74 Prozent ausgelastet waren. Unser Ziel ist es, dass bis Ende 2024 alle 17 Übergangswohnungen in Betrieb sind – jeweils eine in den Bezirken Amstetten, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten und Wiener Neustadt, jeweils zwei in Gänserndorf, Hollabrunn, Krems und Tulln sowie drei in Zwettl“, betonte die Landesrätin und hob hervor, dass es damit in den Bezirken Gänserndorf, Hollabrunn, Krems, Tulln und Zwettl bzw. im Waldviertel insgesamt erstmals entsprechende Schutzplätze gebe. 

In diesen Übergangswohnungen, Träger sind die Frauenhäuser und -beratungsstellen, wird es mindestens vier Stunden Beratung und Betreuung pro Woche, bedarfsgerechte Räumlichkeiten, entsprechende Sicherheitskonzepte und Platz für zumindest ein Kind geben. „Dieses Plus von 34 Plätzen bedeutet, dass damit die Istanbul-Konvention erreicht und eine langjährige frauenpolitische Forderung erfüllt ist“, freute sich Königsberger-Ludwig. 

Elisabet Cinatl erklärte den Unterschied zwischen Frauenhäusern und Übergangswohnungen u. a. mit dem Grad der Gefahrensituation, der Höhe der Traumatisierung und dem Begleitungsbedarf der Kinder. Das Schutzkonzept sehe eine Lage mindestens im ersten Stock, Sicherheitstüren etc. vor, die Betreuung vor Ort umfasse psychosoziale Beratung ebenso wie Krisenintervention, alle Bewohnerinnen könnten zudem die Angebote der Frauenhäuser nützen. „In diesen Übergangswohnungen können Frauen bis zu zwölf Monate lang bleiben, bei triftigen Gründen auch länger“. 

Nähere Informationen beim Büro LR Königsberger-Ludwig unter 02742/9005-12576, Anton Heinzl, und e-mail Anton.Heinzl@noel.gv.at.

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