Seit 16. August kann das Blau-gelbe Schulstartgeld 2023/24 unter www.noe.gv.at beantragt werden. Damit erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie auch alle Lehrlinge zum Schulstart einen finanziellen Zuschuss von 100 Euro. „Wir setzen damit auch heuer wieder ein klares Signal zur Entlastung unserer Familien beim Schulstart“, so Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister: „Sechs Wochen nach dem Start des Blau-gelben Schulstartgeldes 2023/2024 sind bereits über 108.000 Anträge für 170.000 Kinder und Jugendliche eingelangt. Somit haben 85 Prozent der Anspruchsberechtigen ihre Unterstützung zum Schulstart bereits beantragt“, so Teschl-Hofmeister: „Ein großes Dankeschön an die Verwaltung für ihre rasche Bearbeitung. Das Blau-gelbe Schulstartgeld kann noch bis 2. Februar 2024 beantragt werden.“
Grundvoraussetzungen für den Erhalt des Blau-gelben Schulstartgeldes sind, dass der Erziehungsberechtigte den Hauptwohnsitz in Niederösterreich und das Kind einen Wohnsitz in Niederösterreich hat – der Ort der Schule oder Lehrstelle ist nicht entscheidend. Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrlinge, die alt genug sind, um die Familienbeihilfe selbst zu beziehen, können den Antrag selbst stellen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.
Rückfragen & Information
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit Ing. Mag. Johannes Seiter Tel.: 02742/9005-12174
Email: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten