Flurplanung

Flurplanung – das Instrument für die Analyse von komplexen Fragestellungen und für die Planung von Lösungsvarianten im ländlichen Raum.

Eine Flurplanung im Sinne einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung dient dazu, in einer Gemeinde oder einem konkreten Projektgebiet vorhandene Mängel zu erheben, zu analysieren und geeignete Problemlösungsvorschläge auszuarbeiten.

Im Rahmen einer Flurplanung können Handlungskonzepte zu folgenden Schwerpunkten erarbeitet werden:

  • Land- und Forstwirtschaft
  • Ländlicher Wegebau
  • Wasserbauliche Maßnahmen an Gewässern und zum Wasserrückhalt
  • Bodenschutz
  • Landschaftsgestaltung und Naherholung
  • Naturschutz und Landschaftsbild
  • Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
  • Flächen für erneuerbare Energie, Deponie- und Abbauzwecke, Abwassereinrichtungen

Eine Flurplanung kann von jeder Gemeinde und von jeder Gemeinschaft von Grundeigentümern/innen oder Bewirtschaftern/innen in Niederösterreich beantragt werden.

Welche Fragestellungen können bearbeitet werden?

erkennen Probleme in der Flur, wie fehlende Erschließung, Wind-/Wassererosion oder benötigen Unterstützung, um für aktuelle technische oder klimatische Veränderungen besser gerüstet zu sein.
Unter Einbeziehung der betroffenen Personenkreise wie EigentümerInnen, Gemeinde oder FachexpertInnen wird gemeinsam an Lösungsansätzen gearbeitet und diese zur weiteren Verwendung der antragstellenden Person übergeben.
Die Erstellung eines Gesamtkonzeptes zur Anlage von Mehrnutzungshecken kann ebenso in diesem Rahmen erfolgen.

in einem Gebiet haben den Wunsch, eine Flurbereinigung oder ein Zusammenlegungsverfahren durchzuführen, benötigen aber noch vertiefte Entscheidungsgrundlagen oder es sind komplexe Fragestellungen vor einem Verfahren zu klären, um das Risiko einer langen Verfahrensdauer zu minimieren.
Es werden bestehende Informationen zu angepassten Lösungen weiterentwickelt (unter Einbeziehung von Naturschutz, Wegebau, Wasserbau, etc.)

benötigen Flächen für Naherholung, Naturschutz, Wasserrückhalt oder andere Maßnahmen.
Auch für die Bereitstellung von Flächen für erneuerbare Energie, Deponie oder Abbauzwecke, Abwassereinrichtungen können Vorschläge erstellt werden.
Durch neue technische Anforderungen kann auch eine Neu- oder Umgestaltung des Wegenetzes sinnvoll erscheinen. Dabei ist besonders auf die Auswirkungen von örtlichen und überörtlichen Projekten und Planungen auf die jeweilige Gemeinde und die Land- und Forstwirtschaft Bedacht zu nehmen.
Es wird geprüft, ob benötigte Flächen durch Umlegung von Gemeindeflächen, Ankauf oder etwa durch freiwillige Nutzungsvereinbarungen zugeführt werden können. So können auch in der Zusammenschau der Beteiligten gänzlich neue Lösungen entstehen!


Beispiele:

Im Zuge der Flurplanung konnte aufgezeigt werden, wie man entbehrliche Wege auflassen, erhaltene Wege verbreitern und gleichzeitig die umgebenden Ackerflächen besser ausformen und zusammenlegen kann. Ziel war, größere und einfacher zu bewirtschaftende Ackerflächen zu schaffen und dabei nicht zuletzt auf ökologische Belange Rücksicht zu nehmen.

Die gewonnene Fläche der aufgelassenen Wege konnten der Gemeinde zur Errichtung einer zusätzlichen Grünanlage übergeben werden. Das Ergebnis der Flurplanung ergab eine einstimmige Zustimmung unter den betroffenen Grundeigentümern, sodass die Flurplanung in einem Flurbereinigungs-verfahren im Jahr 2021 umgesetzt werden konnte.

Die geförderte Auspflanzung der neuen Bodenschutzanlage wird von der NÖ ABB in Kooperation mit der Gemeinde durchgeführt.

Flurneueinteilung Fallbach nach Auflassung nicht mehr benötigter Wege. Alter Kataster in grau, Neueinteilung laut Planung in Rot dargestellt
Flurneueinteilung Fallbach nach Auflassung nicht mehr benötigter Wege. Alter Kataster in grau, Neueinteilung laut Planung in Rot dargestellt

Im Bereich der Katastralgemeinde Friebritz kommt es bei Starkregenereignissen immer wieder zu Überflutungen der Ortschaft und zu Schlammeintrag durch Hangwässer von den umliegenden Feldern.

Im Zuge der Flurplanung wurden besonders erosionsgefährdete Flächen identifiziert. Weiters wurden Maßnahmen erarbeitet, die geeignet sind die Erosion auf den Äckern sowie Verschlämmungen oder Überflutungen im Ortsbereich zu reduzieren.

Die Maßnahmen reichen vom Ändern der Bewirtschaftungsrichtung oder der Bewirtschaftungsart bis hin zur Anlage von Erosions-schutzstreifen und einem Rückhaltebecken am Ortsrand.

Erosionsgefährdete Flächen und Schutzmaßnahmen in Friebritz
Erosionsgefährdete Flächen und Schutzmaßnahmen in Friebritz

Entlang dem Landbach wurden im Zuge einer Flurplanung für die Gemeinde Retzbach zahlreiche Maßnahmen vorgeschlagen um die Wasserbilanz in dieser besonders trockenen Region positiv zu beeinflussen.

Dazu gehören wasserbaulichen Maßnahmen zur Bremsung und Verringerung des Wasser-abflusses, wie zum Beispiel Aufweitungen des Bachbetts am Landbach zum Wasserrückhalt und zur Verbesserung des ökologischen Zustands. Auch werden u.a. zusätzliche Pflanzungen von Hecken und Flurgehölzen in der Feldflur vorgeschlagen um mit Beschattung und Windbremsung das Kleinklima zu verbessern und die landwirtschaftlichen Böden zu schützen.

Die Flurplanung liefert dazu konkrete Umsetzungsvorschläge mit der Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, konkrete Kostenschätzungen und der Beratung hinsichtlich möglicher Förderungen. Damit bekommt die Gemeinde eine wichtige Entscheidungshilfe für die weitere Umsetzung.

Vorschlag für eine Verbreiterung des Bachbetts zur Verlangsamung des Wasserabflusses
Vorschlag für eine Verbreiterung des Bachbetts zur Verlangsamung des Wasserabflusses


Vorschlag zur Schaffung zusätzlicher Feuchtlebensräume
Vorschlag zur Schaffung zusätzlicher Feuchtlebensräume



Gerne unterstützt die NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) auch in der Umsetzung der angebotenen Lösungen im Rahmen von Agrarverfahren (Zusammenlegungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren, technische Flurbereinigung und Gruppentäusche), in Flurbereinigungs- oder Siedlungsübereinkommen, durch die Pflanzung von Bodenschutzanlagen oder mit anderen landschaftsgestaltenden Maßnahmen.

Ganz bewusst werden auch Lösungsansätze auf Eigengrund der Antragstellenden oder eine Umsetzung durch andere Stellen vorbereitet, wenn durch dieses Vorgehen vorhandene agrarstrukturelle Probleme minimiert werden können.

Vorteile

  • Ergebnisoffener Planungsprozess
  • Neue Problemstellungen können vor einer Umsetzung analysiert werden
  • Chancen und Kosten von Variantenplanungen werden erhoben
  • Die Entscheidung über die Umsetzung obliegt den Auftraggebern

Vorgangsweise und Ablauf

  • BewirtschafterInnen, Eigentümergruppen oder Gemeinden wenden sich mit ihren Fragestellungen an die NÖ ABB.
  • Gemeinsam werden die Ziele der Flurplanung und der Ablauf festgelegt.
  • Das Übereinkommen ist die formale Grundlage für eine Flurplanung.
  • Durch die ExpertInnen der NÖ ABB werden Lösungsvorschläge erarbeitet.
  • Externe Stellen und Betroffene werden in die Planung einbezogen.
  • Der Flurplan beinhaltet die mit dem Auftraggeber abgestimmten Ergebnisse und Lösungsvorschläge, die auf Wunsch auch öffentlich vorgestellt werden.
Prozessbeschreibung von der Flurplanung zur Umsetzung: 1. Flurplanung; 2. entscheiddung; 3. Umsetzung
Von der Flurplanung zur Umsetzung
  • Der/die Auftraggeber/in entscheidet über die Umsetzung der Ergebnisse der Flurplanung - je nach Zuständigkeit durch die NÖ ABB oder durch andere Dienststellen.

Sachkostenbeitrag für die Planungstätigkeit (gestaffelt):

  • bis 100 ha         € 200*)
  • bis 1.000 ha      € 2.000
  • bis 3.000 ha      € 3.000
  • bis 5.000 ha      € 4.000
  • bis 7.000 ha      € 5.000
  • bis 10.000 ha    € 6.000
  • ab 10.000 ha € 7.000

*) eingeschränkt auf Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung in kleinerem Umfang („technische Flurbereinigungen“)


Wenn Sie Fragen zur Flurplanung haben, wenden Sie sich bitte an:

Dipl.-Ing. Edgar Blumauer: Tel. 02742/9005-18258 
Dipl.-Ing. Christian Steiner: Tel. 02742/9005-16055

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NÖ Agrarbezirksbehörde
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02952/5401-18205
Fax: 02952/5401-18200
Letzte Änderung dieser Seite: 22.3.2024
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