Kundmachungen
Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild, Verordnung
Die Bezirksverwaltungsbehörde hat, wenn dies zur Überprüfung der verfügten Abschüsse erforderlich ist, mit Bescheid für einzelne oder mit Verordnung für mehrere oder sämtliche Jagdgebiete des Verwaltungsbezirkes die Jagdausübungsberechtigten zu verpflichten, in geeigneter Weise innerhalb einer bestimmten Frist den Abschuss von Wildstücken nachzuweisen.
Eisenbahnrechtliche Enteignungsverfahren
ÖBB Infrastruktur AG
Hegeschauverordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf für das Jagdjahr 2024
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf ordnet zur Besprechung der jagdwirtschaftlichen Situation und zur Überprüfung der getätigten Abschüsse im Jagdjahr 2022 für den gesamten Verwaltungsbezirk Gänserndorf die Durchführung der unter § 2 genannten öffentlichen Hegeschau an:
Verkehrsstrafen im Straßenverkehr
Verordnungen über die Strafhöhe bei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Ausnahme von Schonvorschriften für Raben- u. Nebelkrähen, Elstern u. Eichelhäher; Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen; Grünvorlagen - Meldung für Rot-, Dam- und Muffelwild
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Meldung der Abschüsse
Kundmachungen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Bitte wählen Sie Ihre zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), um zu den Kundmachungen des Landes Niederösterreich im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) zu gelangen.
Erreichbarkeit der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen - Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlauschusses
Der Zentralausschuss der Landeslehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2019 gemäß § 18 Abs. 2 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes (B-PVG) folgende Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Zentralwahlausschusses bestellt ...
Ihre Kontaktstelle des Landes
Bürgerbüro Landhaus St. Pölten
Landhausplatz 1, Haus 4, EG (Landhausboulevard) 3109 St. Pölten Email: buergerbuero.landhaus@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 9005 (Bürgerservicetelefon)
Fax: 02742/9005 - 13610