Sonderprogramm "Meisterlich Ausgestattet"
Um Personen, die eine Meisterprüfung absolvieren noch zusätzlich unterstützen zu können, leistet das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ einen finanziellen Beitrag zu Kursmaterialien.
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.). - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Vorlage des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erforderlich.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten abzüglich von Dienstgeberin-/Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze von € 4.000,-- nicht übersteigen.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Die Höhe der Förderung beträgt 100% (max. jedoch € 400,--) der Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung.
Die Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erfolgen.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.
Downloads
Ihre Kontaktstelle zum Sonderprogramm "Meisterlich Ausgestattet"
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 1.4.2025