Park&Ride-Anlagen mit automatischer Nutzungskontrolle

Standorte mit Einrichtungen für die automatische Kontrolle der widmungskonformen Nutzung

Widmungskonforme Nutzung 

Park&Ride-Anlagen werden grundsätzlich mit dem Ziel gebaut, den Kundinnen und Kunden des Öffentlichen Verkehrs das Umsteigen am Bahnhof oder auch an bedeutenden Bushaltestellen zu ermöglichen. Dies ist auch in den Nutzungsbedingungen festgehalten, die an allen Park&Ride-Anlagen ausgehängt sind.

Die widmungskonforme Nutzung kann grundsätzlich bei jeder Park&Ride-Anlage kontrolliert werden. Der zugehörige Fahrschein für den Öffentlichen Verkehr muss daher bis nach der Ausfahrt aus der Park&Ride-Anlage vorhanden sein. 

Viele Park&Ride-Anlagen erreichen mittlerweile ihre Kapazitätsgrenze. Zudem werden manche Anlagen auch zum dauerhaften Abstellen von Pkw benutzt, ohne entsprechende Weiterfahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel. Aus diesem Grund hat das Land NÖ gemeinsam mit den ÖBB und weiteren Partnern ein technisches System entwickelt, mit dem die widmungskonforme Nutzung kontrolliert und sichergestellt werden kann. 

Dieses elektronische System erfasst die einfahrenden Fahrzeuge automatisch anhand des Kfz-Kennzeichens. Beim Ausfahren muss der gültige ÖV-Fahrschein oder eine Dauerfahrkarte (Klimaticket, Jahreskarte o.ä.) beim Lesegerät an der Ausfahrtsäule vorgewiesen werden. Dauerfahrkarten müssen dabei auf einer Anlage nur beim erstmaligen Ausfahren gezeigt werden. Die kostenlose (durchgehende) Parkdauer auf derartigen Anlagen beträgt 5 Tage. Ab dem 6. Tag ist eine Nutzungsgebühr von € 3,- pro Tag zu entrichten. 

Wird vom System ein gültiges ÖV-Ticket erkannt, dann wechselt die Ausfahrtampel von rot auf grün, und die P&R-Anlage kann ordnungsgemäß verlassen werden. Wenn kein gültiges ÖV-Ticket vorhanden ist, dann bleibt die Ausfahrtampel auf rot, und es muss die für diesen Fall festgelegte Nutzungsgebühr von € 50,- pro Tag (max. 3 Tage = € 150,-) bezahlt werden (bargeldlos an der Ausfahrtsäule). 

Sollte das System trotz Vorhandensein eines gültigen ÖV-Tickets die Ampel nicht auf grün schalten, dann besteht für den Kfz-Lenker die Möglichkeit, das Ticket per E-Mail an die Adresse info@apcoa.at nachzureichen (mit Foto des ÖV-Tickets sowie Nennung des genauen Zeitpunkts beim Ausfahren und des Kfz-Kennzeichens). 

Wenn ein Fahrzeug eine solche Park&Ride-Anlage ohne gültigen ÖV-Fahrschein – und damit bei roter Ausfahrtampel – verlässt, wird nach 48 Stunden eine Halteranfrage über das Kfz-Kennzeichen durchgeführt. Der Kfz-Halter bzw. die Kfz-Halterin erhält in diesem Fall die Verrechnung der entsprechenden Parkgebühr (€ 50,- pro Tag, max. 3 Tage) zuzügl. € 35,- für die Halteranfrage bzw. Kennzeichenerhebung. 

Bitte achten Sie bei der Einfahrt in eine Park&Ride-Anlage auf Hinweise bezüglich Nutzungskontrolle und -überwachung. Sie erkennen solche Anlagen u.a. durch ein Kamerasymbol und eine blaue Hinweistafel bei der Einfahrt sowie eine kleine Säule mit Kamera und einer rot/grün-Ampel bei der Ausfahrt. 

Dieses Kontrollsystem ist derzeit u.a. in St. Pölten, Wiener Neustadt, Amstetten, Hollabrunn, Baden, Mödling, Leobersdorf, Klosterneuburg, St. Valentin und Melk installiert. 

Das Projekt startete nach einer viermonatigen Testphase mit 1. April 2021 in den Regelbetrieb.  

Nähere Informationen zum Pilotprojekt entnehmen Sie bitte dem Folder

   

Ihre Kontaktstelle des Landes für Park&Ride/Bike&Ride

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten 
Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14267
Fax: 02742/9005-14950
Letzte Änderung dieser Seite: 24.1.2024
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