20.02.2023 | 12:19

B 123 Donaubrücke Mauthausen

Radar ab März für eine längere Brückenbefahrbarkeit

Ab 1. März wird auf der Mauthausener Donaubrücke das seit Mai 2022 verordnete Tempolimit von 30 km/h mittels Radargerät kontrolliert. Notwendig machen das der schlechte Zustand der Tragwerkskonstruktion und die fehlende Bereitschaft der Verkehrsteilnehmer, die geltende Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.

„Auch uns wäre es lieber gewesen, wenn die Montage eines Radargeräts nicht notwendig geworden wäre. Um die Befahrbarkeit der Brücke zu erhalten, muss aber die maximale Geschwindigkeit von 30 km/h sichergestellt werden, daher wird jetzt eine Radarüberwachung mit fixen Geräten installiert“, sind sich die beiden Landesstraßenverwaltungen einig.

Das Radargerät wird Ende Februar auf der oberösterreichischen Seite installiert und mittels „Probeblitzungen“ (ohne Strafverfügung) kalibriert. Ab 1. März wird das Radar scharf geschaltet und Schnellfahrer aus beiden Richtungen werden geblitzt. Die Strafverfügungen werden von der Bezirkshauptmannschaft Perg ausgestellt.

Ziel der Tempo-Kontrolle ist die notwendige Einhaltung der seit Mai 2022 bestehenden und mittels LED-Tafeln an beiden Brückenportalen angekündigte Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Brücke. Durch das Tempolimit und die daraus resultierende Vereinheitlichung der Geschwindigkeit werden die problematischen dynamischen Belastungen des Brückentragwerks reduziert. Das Tempolimit und dessen Überwachung haben nur ein einziges Ziel: Die sichere Befahrbarkeit der bestehenden Brücke für die Verkehrsteilnehmer so lange zu erhalten, bis die neue Donaubrücke Mauthausen etwa 700 Meter stromabwärts für den Verkehr freigegeben ist. Ein Baubeginn wird vorbehaltlich des Verlaufs der Genehmigungsverfahren und Grundeinlösen für Ende 2024 angestrebt.

Abseits des Tempolimits werden von den Straßenverwaltungen der beiden Länder keine Mühen gescheut, um die bestehende Brücke bis zur Ablöse durch die neue Brücke bestmöglich zu erhalten: Ein dichtes Intervall bei der Kontrolle der Schadstellenveränderung gewährleistet die Sicherheit des Verkehrsstroms. Die inzwischen beinahe jährlichen punktuellen Sanierungen der bestehenden Konstruktion versuchen die Brücke bestmöglich zu ertüchtigen und das Fortschreiten der Korrosionsschäden hintanzuhalten. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Reduktion der dynamischen Belastung – also die Schwingungen der Brückenkonstruktion. Hier sind eine Verringerung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeit ein wirkungsvolles Mittel. Leider hat dieses Maßnahmen-Gesamtpaket nur eine aufschiebende Wirkung. Die Verschlechterung des Zustandes der bestehenden Donaubrücke kann nicht dauerhaft aufgehalten werden.

Eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation wird sich erst nach dem Bau der neuen Donaubrücke Mauthausen einstellen. Bis dahin zählen jedes Fahrzeug und jeder Stundenkilometer weniger auf der Brücke. Für die bestehende Donaubrücke Mauthausen gilt als oberstes Ziel, den Weg über die Donau zu erhalten bis zur Fertigstellung der neuen Brücke. Weitere Informationen zum Brückenprojekt „Neue Donaubrücke Mauthausen“ gibt es unter https://donaubruecke.at/

Nähere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst, Gerhard Fichtinger, Telefon 02742/9005-60141, E-Mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at, bzw. Land Oberösterreich, Daniela Leitner, Mobil 0664 6007212260, E-Mail daniela.leitner@ooe.gv.at.

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Ing. Mag. Johannes Seiter Tel.: 02742/9005-12174
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung