Seit 2023 können bezugsberechtigte Landsleute den „NÖ Pflege- und Betreuungsscheck“ beantragen und sich 1.000 Euro Unterstützung pro Jahr sichern. „Getreu dem Motto ,daheim vor stationär‘ wollen wir die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bei der Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden unterstützen. Seit Jahresbeginn wurden über 18.600 Anträge eingereicht und bereits über 18 Millionen Euro an Pflege- und Betreuungsbedürftige überwiesen“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Im Jahr 2024 haben 26.400 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher den Antrag zum ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024‘ gestellt. Eine Evaluierung zeigte, dass ältere Menschen das Geld zu über 50 Prozent für Mobile Dienste verwenden, während jüngere Menschen das Geld zu mehr als 50 Prozent für Therapien verwenden. „Die Menschen wissen selbst am besten, wofür sie die Unterstützung aufwenden, damit sie zu Hause bleiben können“, so Teschl-Hofmeister.
„Seit 1. Jänner können Pflege- und Betreuungsbedürftige den ,NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2025‘ auf der Website des Landes Niederösterreich auf www.noe.gv.at beantragen und wieder 1.000 Euro Unterstützung erhalten. Über 18.600 Anträge sind seit Beginn des Jahres bereits eingelangt“, unterstreicht sie. Bezugsberechtigt sind Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe drei, Personen mit Pflegestufe eins und zwei und einer ärztlich bestätigten Demenz sowie Kinder und Jugendliche ab Pflegestufe eins. In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung über die NÖ Pflegehotline 02742 / 9005 - 9095 werktags von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erfolgen.
Das Geld des NÖ Pflege- und Betreuungsschecks kann beispielsweise für Heilbehelfe und Hilfsmittel, bauliche Maßnahmen, für die Inanspruchnahme einer sozialen Alltagsbegleitung oder auch für andere Dienstleistungen verwendet werden. Gerade die Soziale Alltagsbegleitung erfreut sich großer Beliebtheit. „Dieses niederschwellige Angebot hilft den Betroffenen weitgehend eigenständig und länger fit zu bleiben. Das hilft bei der Erfüllung des Wunsches, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Zudem hat das Leistungsangebot der Sozialen Alltagsbegleitung eine positive Auswirkung auf den stationären Pflegebereich“, erklärt Teschl-Hofmeister.
Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten. „Unser Ziel ist, dass dieses Angebot in den kommenden Jahren flächendeckend in Niederösterreich etabliert wird“, sagt die Landesrätin.
2018 wurde das Modell der Sozialen Alltagsbegleitung als Pilotversuch in Niederösterreich ins Leben gerufen. Durch die stetig steigende Nachfrage und die positive Resonanz wurde das Modell 2022 in die Regelfinanzierung aufgenommen.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Tel.: 02742/9005-12655, E-Mail: dieter.kraus@noel
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