NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen

Eine Antragstellung für eine Förderung aus dem NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen ist ab dem 01. September 2023 möglich.

Mehr als drei Jahre lang haben Corona und die Corona-Maßnahmen das Leben der Bevölkerung in allen Lebensbereichen massiv beeinflusst. Verantwortungsvolle Politik bedeutet, kritisch zurückzublicken, Fehler einzugestehen und aus ihnen zu lernen. Wir wissen, dass durch Corona und eine Reihe von Corona-Maßnahmen Schäden entstanden sind. Die Landesregierung hat daher beschlossen, die im Zuge von Corona gesetzten Maßnahmen aufzuarbeiten und Schritte zu setzen, die entstandene Schäden – so gut dies möglich ist – wieder gut zu machen.

Gemäß dem Arbeitsübereinkommen der ÖVP Niederösterreich und der FPÖ Niederösterreich 2023-2028 hat der NÖ Landtag am 25. Mai 2023 die Errichtung und Einrichtung des „COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ in der Höhe von maximal 31,3 Millionen EUR mit Beschluss genehmigt.

Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2023 die Richtlinie zum „NÖ COVID-Hilfsfonds für Corona-Folgen“ beschlossen, welche die Grundlage für die Abwicklung der Fondsmittel darstellt.

Information zur Antragstellung

Eine Antragstellung vor 1. September 2023 ist technisch nicht möglich. Anträge, welche im E-Mail oder Postweg übermittelt werden, können nicht entgegengenommen werden.

Angemerkt wird, dass bei allfälligen Rückzahlungen von Strafgeldern und Zuschüssen zu Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit Strafverfahren, deren Rechtsgrundlage in der Folge vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurden, durch die jeweiligen Behörden Erhebungen durchgeführt werden. Diese Erhebungen werden umgehend eingeleitet.

In Kürze werden auf dieser Seite FAQs bzw. ein Online Ratgeber zur Verfügung stehen.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landeskliniken und Landesbetreuungszentren
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: coronafonds@noel.gv.at
Letzte Änderung dieser Seite: 25.8.2023
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