Trotz großer Herausforderungen und ständig wachsender Aufgaben und Hürden, denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen tagtäglich stellen müssen, hat Niederösterreich zweifellos eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Trotzdem steht das Gesundheitswesen vor einer Zeitenwende. Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung und der demografische Wandel machen es notwendig, sich gerade in der medizinischen und pflegerischen Versorgung zukunftsfit auszurichten. Laut ÖROK werden einzelne Regionen Niederösterreichs bis 2050 einen Bevölkerungsrückgang von bis zu minus 14 Prozent verzeichnen, gleichzeitig wird beispielsweise der Bezirk Bruck an der Leitha bis 2050 um mehr als 20 Prozent wachsen. Eine zusätzliche Belastung stellt der demografische Wandel dar. Im Jahr 2023 leben in Österreich 220.000 Menschen, die älter als 85 Jahre sind. Bis 2050 wird diese Zahl auf über 500.000 ansteigen. Während die Bevölkerung immer älter wird, entwickelt sich die Medizin Tag für Tag weiter und greift auf vielfältige Möglichkeiten zurück, die vor wenigen Jahren noch undenkbar waren. Viele Behandlungen, die heute ambulant durchgeführt werden, hätten noch vor wenigen Jahren einen stationären Krankenhausaufenthalt erfordert.
Die Rahmenbedingungen für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben sich geändert und spätestens mit dem Finanzausgleich für die Jahre 2024-2028 gibt es eine gesetzliche Grundlage und eine klare Position des Bundes. Es wird mehr Geld für die Gesundheitsversorgung zur Verfügung gestellt, dieses ist aber an klare Bedingungen geknüpft, die erfüllt und nachgewiesen werden müssen, um die aus Sicht des Landes notwendigen Mittel auch tatsächlich zu erhalten. Für den niedergelassenen Bereich stellt der Bund jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Stärkung des spitalsambulanten Bereiches werden insgesamt über drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für Niederösterreich bedeutet dies Mittel in der Höhe von 437,4 Millionen Euro.
Um diesen geänderten Rahmenbedingungen sowie den Neuerungen im FAG gerecht zu werden, wurden von Seiten der NÖ Landesregierung sieben Leitlinien erarbeitet. Diese dienen den Expertinnen und Experten als Grundlage für die Erarbeitung eines Gesundheitspaktes zur langfristigen Sicherung der besten medizinischen und pflegerischen Versorgung in Niederösterreich. Darauf verständigten sich die zuständigen Mitglieder der NÖ Landesregierung in einem Fachgespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der Ärztekammer, der Gesundheitsgewerkschaft, der Gesundheitskasse sowie der Städte und Gemeinden.
Diese Leitlinien der Landesregierung als Grundlage für Expertinnen und Experten sind: Wachsende und alternde Bevölkerung Behandlung chronischer Krankheiten Jederzeitige Erst- und Akutversorgung Schnelle und vollkommene Rettungskette Optimale Nachsorge und Rehabilitation Hochwertige Aus- und Weiterbildung Erstklassige Prävention und Gesundheitsvorsorge
Der Prozess zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen im Bereich der NÖ LGA, der Landeslegistik, der Akutversorgung und in weiterer Folge für den Regionalen Strukturplan Gesundheit 2030 (Planung der intra-und extramuralen Gesundheitsversorgung) ist bis zum 2. Quartal 2025 vorgesehen. Dazu werden Beratungsunternehmen beauftragt, das Projektmanagement für den Prozess einzurichten. Gleichzeitig soll die GÖG (Gesundheit Österreich GmbH) beauftragt werden, die Datengrundlagen für die einzelnen Versorgungsregionen Niederösterreichs nach aktuellen Vorgaben zu berechnen und den Expertinnen und Experten zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu soll eine Fachgruppe von Fachexpertinnen und -experten aus unterschiedlichen Disziplinen Vorschläge zu den einzelnen Themenbereichen erarbeiten. Aus diesen Vorschlägen soll in weiterer Folge ein eigenes Expertengremium finale Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Spitäler, des Rettungswesens, der Pflegeausbildung und des niedergelassenen Bereiches ableiten und der NÖ Landesregierung vorlegen.
Niederösterreich ist damit das erste Land, das den sich ändernden Rahmenbedingungen und Neuerungen der Gesundheitsfinanzierung im Finanzausgleich 2024-2028 Rechnung trägt und an einer Lösung für die Zukunft arbeitet. Das gemeinsame Ziel der der beteiligten Regierungsmitglieder stellt die NÖ Gesundheitsversorgung 2040+ dar.
„Die Rahmenbedingungen für die Finanzierung unseres Gesundheitswesens haben sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Der Finanzausgleich für die nächsten 5 Jahre wird genau diese Situation abbilden und mehr Geld für die Finanzierung des Gesundheitswesens zur Verfügung stellen. Damit gibt uns der Bund klare Ziele und Rahmenbedingungen vor, auf die wir reagieren müssen und werden. Wenn wir die notwendigen Mittel zur Finanzierung unseres Gesundheitssystems abrufen wollen, ist es an der Zeit, unsere Strukturen weiterzuentwickeln. Denn Gesundheit geht uns alle an - ob jung oder alt, als Eltern oder Großeltern, als Angehörige oder selbst Betroffene, wir alle wollen die beste medizinische und pflegerische Versorgung. Wir starten einen Prozess, in den alle Akteure des Gesundheitswesens eingebunden sind, die zuständigen Mitglieder der Landesregierung genauso wie die Vertreter der Städte und Gemeinden, die mit einem Partnerschaftsangebot an das Land herangetreten sind. Wir wollen die Gesundheitsversorgung in Niederösterreich neu denken und die Finanzierung langfristig absichern“, so der für Finanzen und Landeskliniken zuständige Landesrat Ludwig Schleritzko.
„Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist alle zuständigen Regierungsmitglieder in den Gesundheitspakt einzubinden. Die geänderten Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem machen diesen Schritt notwendig, an dessen Ende eine bessere Gesundheitsversorgung für die NÖ Bevölkerung stehen soll. Eine Expertengruppe wird sich bis zum zweiten Quartal 2025 mit den notwendigen Verbesserungen im NÖ Gesundheitssystem beschäftigen. Diese Verbesserungen sollen anhand der heute präsentierten 7 Leitprinzipien entwickelt werden. Wir werden diesen Prozess aktiv begleiten und die Bedürfnisse der NÖ Bevölkerung in die Diskussion einbringen. Für mich müssen die Maßnahmen dem Patienten dienen und einen echten Mehrwert bringen“, hält Landesrat Christoph Luisser fest.
„Die Umsetzung des zweiten Teils des Regionalen Strukturplans Gesundheit (RSG) ist eine langjährige politische Forderung von mir. Ich begrüße es daher, dass nun ein Prozess gestartet wird, der breit angelegt und durch einen ergebnisoffenen mit Expertinnen und Experten geführten Austausch gekennzeichnet ist. Am Ende muss eine hoch qualitative Versorgung, die auf den Grundfesten des solidarischen Gesundheitssystems steht, für die Menschen in Niederösterreich garantiert sein“, betont Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig.
„Die Sicherstellung von ausreichend qualifiziertem Personal im Gesundheitsbereich ist und bleibt eine der größten Herausforderungen für alle Beteiligten. Niederösterreich hat dabei oft den Weg vorgegeben und eine Vorreiterrolle eingenommen. Klar ist, dass wir weiter mit Hochdruck an modernen und zielgerichteten Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen arbeiten werden“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Nähere Informationen: Büro LR Schleritzko, Jan Teubl, MSc (WU), Mobil: +43 676 812 12345, Mail: jan.teubl@noel.gv.at Büro LR Luisser, Ing. Robert Lugar, Mobil: +43 676 812 13700, Mail: robert.lugar@noel.gv.at Büro LR Königsberger-Ludwig, Anton Heinzl, Telefon: 02742/9005-12576, Mail: anton.heinzl@noel.gv.at Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon: 02742/9005-12655, Mail: dieter.kraus@noel.gv.at
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(v.l.n.r.:) Ärztekammerpräsident Dr. Harald Schlögl, Vertreter der Gesundheitsgewerkschaft Karl Streicher, NÖ Gemeindebundpräsident Johannes Pressl, LR Christoph Luisser, LR Ulrike Königsberger-Ludwig, LR Ludwig Schleritzko, LR Christiane Teschl-Hofmeister, Städtebundvorsitzender Matthias Stadler, Vize-Vorsitzender Werner Krammer, GVV-NÖ-Präsident Rupert Dworak
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