Allgemeine Bauwirtschaft –  Informationen zur Förderung

Gefördert wird die Umsetzung von Infrastruktur-Maßnahmen auf Gemeindeebene.

Anmerkung: Der Fördertopf 2025 ist ausgeschöpft.

Bitte beachten Sie nachstehend die neue Förderrichtlinie.

Fördernehmer können nur NÖ Gemeinden oder NÖ Gemeindeverbände sein.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung bei der Finanzierung der Errichtung, der Erweiterung, des Umbaus und der Sanierung von Kleinprojekten (maximales Projektvolumen € 150.000,00 inkl. Mwst.) im Zusammenhang mit: 

  • Gemeindeämtern
  • Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • Gemeindebüchereien und -archiven
  • Feuerwehrhäusern
  • Museen
  • Kultur- und Veranstaltungszentren
  • Mehrzweckhallen
  • Öffentlichen Pflichtschulen
  • Musikschulen
  • Kindergärten
  • Musikheimen
  • Mutterberatungen
  • Aufbahrungshallen
  • Friedhöfen
  • Bauhöfen (ohne Altstoffsammelzentren, Wasser und Kanal)
  • Straßen, Straßenbeleuchtungen, Plätzen und Nebenanlagen
  • Radverkehrsanlagen
  • Vereinslokalen im Gemeindebesitz 

Pro Objekt kann nur einmal ein Ansuchen gestellt werden. 

Grundsätzlich nicht förderbar sind Investitionen, die über Gebührenhaushalte finanziert werden und Investitionen in Gebäude oder Gebäudeteile, die vermietet oder verpachtet werden. 

Förderbar im Sinne der Richtlinie sind nur jene Kosten für kommunale Maßnahmen, die unmittelbar sachlich und zeitlich mit dem geförderten Vorhaben im Zusammenhang stehen. 

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Investition, nach der finanziellen Lage der Gemeinde sowie nach den zur Verfügung stehenden Budgetmitteln im jeweiligen Voranschlag des Landes NÖ.
Das maximale Projektvolumen darf € 150.000,00 inkl. Mwst. nicht übersteigen. Die Förderung kann bis zu 15 % der Gesamtkosten des Projektes und pro Projekt bis zu € 22.500,00 betragen. Pro Fördernehmer ist ein Projekt-Ansuchen pro Jahr möglich.

Anmerkung: Der Fördertopf 2025 ist ausgeschöpft.

Die Richtlinie zur Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Allgemeine Bauwirtschaft“ sieht eine laufende Antragstellung vor.

Die Beantragung muss vor dem Baubeginn geschehen.
Die Förderungsabwicklung erfolgt über die

Abteilung Allgemeiner Baudienst (BD1)
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten


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Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeiner Baudienst
Landhausplatz 1, Haus 13 3109 St. Pölten E-Mail: post.bd1@noel.gv.at
Tel: 02732/9025-45410
Fax: 02742/9005-14670
Letzte Änderung dieser Seite: 24.9.2025
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