Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden - „Hochwasserschäden 2024“

Mit der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – „Hochwasserschäden 2024“ wird den NÖ Gemeinden eine Unterstützung in Form eines Zuschusses zur Kreditfinanzierung zur Verfügung gestellt. 

Im Rahmen der Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden – „Hochwasserschäden 2024" werden Maßnahmen zur Behebung von Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe im September 2024 im Vermögen von NÖ Gemeinden, NÖ Gemeindeverbänden, NÖ Schulgemeinden und Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichischer Gemeinden gefördert.

Die Förderung besteht aus der Gewährung eines Zuschusses zu einer Kreditfinanzierung für vom Fördernehmer bei Kreditinstituten aufgenommene Kredite zur Finanzierung von Maßnahmen zur Behebung von Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe im September 2024.

Die Förderung wird für einen Zeitraum von max. 10 Jahren gewährt.

Ansuchen gemäß der Richtlinie Landes-Finanzsonderaktion für Gemeinden –„Hochwasserschäden 2024" können laufend bis 31. Dezember 2025 unter Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars und der Beifügung der vorgesehenen Beilagen (siehe Richtlinie) an das

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

gestellt werden.


Förderwerber können NÖ Gemeinden, NÖ Schulgemeinden, NÖ Gemeindeverbände, und Gesellschaften im Alleineigentum niederösterreichscher Gemeinden sein.

Ansuchen können bis 31. Dezember 2025 eingebracht werden.


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Ihre Kontaktstelle des Landes für Landesfinanzsonderaktionen

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4 
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12515
Fax: 02742/9005 - 15937   
Letzte Änderung dieser Seite: 28.11.2024
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