Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2016 wurden Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 6.945.000 Euro als Bedarfszuweisungen II (Sanierungs-Bedarfszuweisungen) bewilligt.
• Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2016 Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 37.988.123,97 Euro als Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der Gemeinden) beschlossen.
• Für die zweite Etappe (Mai bis Dezember 2016) der Restaurierung der Basilika Sonntagberg wurde ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 107.000 Euro vergeben.
• Für die Restaurierungsarbeiten des Jahres 2016 im Stift Melk wurde ein Finanzierungsbeitrag in der Höhe von 180.000 Euro genehmigt.
• Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung erhalten mehrere Gemeinden in Niederösterreich nicht rückzahlbare Beihilfen in der Gesamthöhe von 1.872.000 Euro.
• Gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm wurden nicht rückzahlbare Beihilfen in der Gesamthöhe von 310.000 Euro beschlossen.
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