Verpachtung von Genossenschaftsjagdgebieten

Informationen und Formulare für Jagdausschüsse

Allgemeine Informationen

Genossenschaftsjagdgebiete sind immer nur für eine Jagdperiode verpachtet. Daher enden die jetzigen Verpachtungen aller Genossenschaftsjagdgebiete mit dem Ende der Jagdperiode am 31. Dezember 2019. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Genossenschaftsjagdgebiete zu verpachten. Nur wenn kein Pächter gefunden wird, ist ein Genossenschaftsjagdverwalter zu bestellen.

Bei der Verpachtung gibt es drei Möglichkeiten, für die unterschiedliche Zeitpunkte vorgesehen sind:

  • Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses:
    Beschluss des Jagdausschusses ab 1. Jänner 2018 (vorletztes Jagdjahr) bis 31. August 2019

  • Verpachtung im Wege des freien Übereinkommens:
    Beschluss nur während der ersten acht Monate des letzten Jagdjahres, d.h. ab 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019

  • Öffentliche Versteigerung durch den Obmann des Jagdausschusses:
    Immer möglich, ab 1. September 2019 nötig, wenn bis dahin keine Verpachtung erfolgte

Bei einer Verlängerung oder freihändigen Verpachtung muss von den Jägern ein Anbot gestellt werden, damit der Jagdausschuss überhaupt einen Beschluss fassen kann.  

Unten finden Sie Informationen für Jagdausschüsse zum Download, in denen genau beschrieben ist, wie eine solche Verpachtung ablaufen muss. Als weitere Beilagen haben wir Formularvorschläge erstellt, die es sowohl den Jagdpächtern bzw. Jagdpachtwerbern, als auch den Jagdausschüssen erleichtern soll eine Verpachtung vorzunehmen. Die Formulare können alle am Computer ausgefüllt werden.  

Hinweis:

Bei den Formularen handelt es sich um Vorschläge, die nicht gesetzlich vorgesehen sind. Wir übernehmen daher keine Gewähr für deren Richtigkeit.

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Abteilung Agrarrecht
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Letzte Änderung dieser Seite: 27.11.2017
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