Katastrophenhochwasser 2024

aktualisiert am Donnerstag, 10. Oktober 18:30 Uhr, von LWZ)

Katastrophenfeststellungen für die drei Katastrophengebiete (Bezirke St. Pölten Land und Tulln sowie Magistrat St. Pölten) werden heute Donnerstag, den 10.10.2024, mit 19.00 Uhr aufgehoben

Mit der Aufhebung der Verordnungen beenden die Katastrophenschutzbehörden die Maßnahmen der Katastrophenhilfe. 

Was bedeutet eine Katastrophenfeststellung?

Mit der "Katastrophenfeststellung" durch die Bezirksverwaltungsbehörden übernimmt der Bezirkshauptmann bzw. im Falle von Magistraten der Bürgermeister die behördliche Einsatzleitung und die Koordination der Katastrophenhilfe im "Katastrophengebiet". Somit ist die Katastrophenschutzbehörde ermächtigt alle notwendigen Maßnahmen der Katastrophenhilfe anzuordnen und neben der Mitwirkung der Einsatzorganisationen auch Privatpersonen und Firmen im Rahmen der Katastrophenhilfe anzufordern und einzusetzen. Die Grundlage für dieses behördliche Vorgehen ist im Niederösterreichischen Katastrophenhilfegesetz 2016 geregelt. Mit 10. Oktober 2024 beenden die Katastrophenschutzbehörden rein formal ihre Koordinierungsfunktion. 

Trotzdem laufen in den Schadensgebieten die Aufräumarbeiten in gewohnter Art und Weise weiter.

Die Schwerpunkte der Tätigkeiten in den nächsten Tagen und Wochen liegen weiterhin bei den Aufräumarbeiten auf lokaler Ebene. Im südlichen Tullnerfeld werden weiter Großpumpen eingesetzt, um die überfluteten Bereiche zu entlasten. Im Bezirk St. Pölten und Melk befindet sich das Österreichische Bundesheer im Assistenzeinsatz, um Verklausungen zu beseitigen und um im Pielachtal Hangrutschungen zu stabilisieren.

Am 11. und 12. Oktober sind noch Team Österreich Mitglieder unter der Führung des Österreichischen Roten Kreuz in den Schadensgebieten im Einsatz, um die Bevölkerung bei Aufräumarbeiten zu unterstützen.

Die Schäden an der Hochleistungsstrecke der ÖBB  zwischen Wien und St. Pölten und an der Müllverbrennung in Dürnrohr sind enorm. Die ÖBB teilte am 10. Oktober mit, dass die "neue" Westbahnstrecke durch das Tullnerfeld voraussichtlich am 15. Dezember 2024 wieder in Betrieb genommen werden kann. 

Bitte beachten Sie die aktuellen Pressemeldungen des Landes Niederösterreich zum Hochwasserereignis.

"AT ALERT" - das neue Bevölkerungs-Warnsystem wurde am 5. Oktober österreichweit im Rahmen der jährlichen Sirenenprobe erfolgreich getestet - nähere Informationen finden Sie hier. 


ZAMG-Wetterwarnungen


Gefahren im Herbst allgemein

Auch im Herbst können in Niederösterreich noch Gewitter auftreten. Die größte Gefahr sind Tiefdrucksysteme, die entweder Niederschläge, aber auch sogenannte Herbststürme mit sich bringen. Ansich sind diese großen Tiefdruckgebiete gut vorhersagbar. Sturmspitzen von über 100km/h sind bei diesen oftmals tagelangen Schlechtwetterperioden keine Seltenheit. Bei diesen hohen Geschwindigkeiten ist mit Schäden im Forst, aber auch an Gebäuden zu rechnen. Erste Schneefälle und Schneeverwehungen können ebenfalls bereits im Herbst für Beeinträchtigungen im Verkehr sorgen. Auch Waldbrände sind im Herbst während langerTrockenperioden möglich. 

Weitere Informationen

 

Ihre Kontaktstelle des Landes für Zivil- & Katastrophenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Feuerwehr und Zivilschutz
Langenlebarner Strasse 106 3430 Tulln E-Mail: post.ivw4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 13352
Fax: 02742/9005 - 13520
Letzte Änderung dieser Seite: 10.10.2024
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