Kindergartenbau - Plangenehmigungsverfahren und Raumbedarfsfeststellung
Allgemeine Informationen
Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Zwecke eines Kindergartens bedürfen unabhängig vom Erfordernis der baurechtlichen Bewilligung der Genehmigung der Landesregierung.
Davor hat die NÖ Landesregierung den Raumbedarf festzustellen.
Voraussetzungen
Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters
Zuständige Stelle
NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten
Verfahrensablauf
Auf Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters um Bewilligung von baulichen Maßnahmen erfolgt zunächst ein Lokalaugenschein vor Ort, im Zuge dessen das Raumerfordernis festgestellt und die angebotene Liegenschaft / das angebotene Gebäude besichtigt wird.
In weiterer Folge erfolgt die Bewilligung mittels Bescheid.
Seitens des Kindergartenerhalters ist dann ein Planer mit der Erstellung des Einreichplanes zu beauftragen; die erforderlichen Planunterlagen für die beabsichtigten baulichen Maßnahmen (unabhängig von der baubehördlichen Bewilligung) sind seitens des Kindergartenerhalters zur Bewilligung einzureichen.
Bereits zuvor ist das Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau sowie der zuständigen Kindergarteninspektorin des Landes NÖ herzustellen.
Nach erfolgter Begutachtung im Zuge der Planvorbesprechung zwischen der Abteilung Schulen und Kindergärten und der Abteilung Landeshochbau wird das Ergebnis dem Kindergartenerhalter mitgeteilt.
Nach Einarbeitung allfällig erforderlicher planlicher Änderungen und Vorlage der endgültigen Einreichpläne, wird das Plangenehmigungsverfahren mittels Bescheid der NÖ Landesregierung abgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- Daten zum Gebäude bzw. der Liegenschaft (Grundstücksnummer und Ausmaß; Adresse; Daten zum Grundstückseigentümer)
- Einreichplan 1-fach (1:100);
Baubeschreibung und detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahmen;
Objektdatenblatt;
Kubaturberechnung nach ÖNORM B 1800 ohne Dach getrennt nach Zu- und Umbau
Kosten
Verhandlungskosten/Kommissionsgebühr:
€ 13,80 pro ½ Stunde und Kommissionsmitglied
Zusätzliche Informationen
Errichtung eines Kindergartens
Rechtsgrundlagen
§ 13 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung
Formular
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Kindergärten Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A 3109 St. Pölten E-Mail: post.k5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13271, 13249
Fax: 02742/9005-13595