Kindergartenbau - Plangenehmigungsverfahren und Raumbedarfsfeststellung

Allgemeine Informationen

Baupläne von Neu-, Zu- und Umbauten für Zwecke eines Kindergartens bedürfen unabhängig vom Erfordernis der baurechtlichen Bewilligung der Genehmigung der Landesregierung.

Davor hat die NÖ Landesregierung den Raumbedarf festzustellen.

Voraussetzungen

Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters


Zuständige Stelle

NÖ Landesregierung, Abteilung Kindergärten


Verfahrensablauf

Auf Antrag des (zukünftigen) Kindergartenerhalters um Bewilligung von baulichen Maßnahmen erfolgt zunächst ein Lokalaugenschein vor Ort, im Zuge dessen das Raumerfordernis festgestellt und die angebotene Liegenschaft / das angebotene Gebäude besichtigt wird.

In weiterer Folge erfolgt die Bewilligung mittels Bescheid.

Seitens des Kindergartenerhalters ist dann ein Planer mit der Erstellung des Einreichplanes zu beauftragen; die erforderlichen Planunterlagen für die beabsichtigten baulichen Maßnahmen (unabhängig von der baubehördlichen Bewilligung) sind seitens des Kindergartenerhalters zur Bewilligung einzureichen.
Bereits zuvor ist das Einvernehmen mit der Abteilung Landeshochbau sowie der zuständigen Kindergarteninspektorin des Landes NÖ herzustellen.

Nach erfolgter Begutachtung im Zuge der Planvorbesprechung zwischen der Abteilung Schulen und Kindergärten und der Abteilung Landeshochbau wird das Ergebnis dem Kindergartenerhalter mitgeteilt. 
Nach Einarbeitung allfällig erforderlicher planlicher Änderungen und Vorlage der endgültigen Einreichpläne, wird das Plangenehmigungsverfahren mittels Bescheid der NÖ Landesregierung abgeschlossen.


Erforderliche Unterlagen

  • Daten zum Gebäude bzw. der Liegenschaft (Grundstücksnummer und Ausmaß; Adresse; Daten zum Grundstückseigentümer)
  • Einreichplan 1-fach (1:100); 
    Baubeschreibung und detaillierte Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahmen;
    Objektdatenblatt;
    Kubaturberechnung nach ÖNORM B 1800 ohne Dach getrennt nach Zu- und Umbau


Kosten

Verhandlungskosten/Kommissionsgebühr: 
€ 13,80 pro ½ Stunde und Kommissionsmitglied


Zusätzliche Informationen

Errichtung eines Kindergartens 


Rechtsgrundlagen

§ 13 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060 in der geltenden Fassung

Kindergartenrecht


Formular

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Letzte Änderung dieser Seite: 16.3.2020
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