Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 22.05.2024 )

Amon Ing. Markus, Wasserkraftanlage in der KG Schönberg, Optimierungsmaßnahmen

Herr Ing. Markus Amon beabsichtigt bei der im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk
Krems unter Postzahl 3271 eingetragenen Wasserkraftanlage in der KG Schönberg
Anlagenänderungen durchzuführen. Im Wesentlichen sind folgende Baumaßnahmen
geplant:

Strömungsoptimierung:
Im Zulaufbereich des Oberwerkskanals sollen zur Strömungsoptimierung bauliche
Anpassungen an den Einlaufwandungen vorgenommen werden. Dabei sollen die eckigen
Buchten durch Ausgleichswände verfüllt und stark vorstehende, strömungshinderliche
Ecken „abgeschnitten“ werden. Der Trennpfeiler der beiden Turbinenkammern soll
verlängert und strömungsgünstiger ausgeführt werden.
Die linke Einlaufbegrenzung am linken Ufer des Kampes soll strömungsgünstiger mit
einem vorgelagerten Halbkreis ausgeführt werden. Dabei wird der Abflussquerschnitt des
Kampes (Profil FKM 28,366) teilweise (bis zu welcher Höhe?) um 2 m eingeengt bzw.
verringert.
Weiters soll im Rahmen der Strömungsoptimierung die bestehende Schützenanlage beim
Einlauf in den Mühlbach gegenüber dem bewilligten Zustand in veränderter Form
ausgeführt werden. Dabei soll die Schützenöffnung der Betonwand in der Breite von 2,4 m
auf 1,2 m reduziert und die Sohle der Schützenöffnung von derzeit 214,12 m ü.A. auf
215,04 m ü.A. erhöht werden.

Sanierung Unterwassersporn:
Da der Unterwassersporn bei einem Hochwasserereignis durch Seitenerosion beschädigt
wurde, soll der letzte bewilligte Zustand wiederhergestellt werden. In Abänderung zum
bewilligten Zustand soll die Halbinsel entsprechend der FAH geringfügig verschmälert
werden. Dabei soll auf Grund des Strömungsschattens der FAH eine dauerhafte
Befestigung erreicht werden.

Querkraftentlastung des Generators:
[…]

Kontrolle und Verstärkung der Energieableitung:
Da der bestehende Kabelquerschnitt sehr schwach ausgelegt ist, soll neben dem
bestehenden Kabel (4 x 150 mm2) drei zusätzliche 4 x 240 mm2 Aluminium-Kabeln über
eine Länge von ca. 450 m verlegt werden. Zusätzlich soll eine Erdungsleitung, ein
Leerrohr für eine Datenleitung und ein Trassenwarnband verlegt werden. Das bestehende
Kabel verläuft nach Angabe überwiegend im Bereich der Uferparzelle mit der Grstk.Nr.
142, KG Schönberg, und dem öffentlichen Wassergut mit der Grstk.Nr. 1749/1, KG
Schönberg.
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Krems
aufliegenden Projekt hervor.

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Krems eine mündliche Verhandlung
mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für

Mittwoch, den 22. Mai 2024 um 14.00 Uhr
Treffpunkt: Gemeindeamt Schönberg am Kamp, Hauptstraße 16, 3562 Schönberg am Kamp
an.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Krems an der Donau Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft KremsE-Mail: post.bhkr@noel.gv.at
Tel: (0 27 32) 9025, Fax: (0 27 32) 9025-30000
3500 Krems an der Donau, Drinkweldergasse 15
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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