Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 07.08.2024 )

Gemeinde Ertl, KG Ertl

Die Gemeinde Ertl, vertreten durch den Herrn Bürgermeister, hat unter Vorlage von Pro-jektunterlagen, erstellt von der IKW – Ingenieurkanzlei für Wasserwirtschaft, Umwelttech-nik und Infrastruktur GmbH, 3300 Amstetten, Proj.Nr. 23 – 061 – ER, datiert mit 19.12.2023, mit Antrag vom 26.02.2024, ha. eingelangt am 08.03.2024, um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage (ABA) im Siedlungserweiterungsgebiet Leimer, BA 10, in der KG Ertl, angesucht. Die Einreichunterlagen wurden nach der wasserbautechnischen Vorprüfung adaptiert und wurde am 13.06.2024 in Papier der techn. Bericht 3-fach zum Austausch vorgelegt. Das Projekt sieht laut der wasserbautechnischen Vorprüfung zusammengefasst folgendes vor:
Ziel ist die schadlose Ableitung der anfallenden Schmutz- und Regenwässer. Hierfür wird die bestehende Trennkanalisation durch 3 Schmutzwassersammler mit einer Gesamtlänge von ca. 378 m (DN 200) im Siedlungserweiterungsgebiet Leimer (BA 10) erweitert und 3 Regenwassersammler mit einer Gesamtlänge von ca. 468 m errichtet. Das Entwässerungsgebiet des Siedlungserweiterungsgebietes Leimer lässt sich in Teil Nord (ca. 0,97 ha) und in Teil Süd (ca. 0,97 ha) aufteilen. Die projektierten Schmutzwasserkanäle werden in Schacht S26-06a (Teil Nord) bzw. in Schacht S27-08a (Teil Süd) an den bestehenden Schmutzwasserkanal angeschlossen und gelangen die gesammelten Schmutzwässer über die Gemeindekanalisation weiters zum Hauptsammler und folglich zur Verbandskläranlage des GAV Oberes Urltal. Der zu-sätzliche Schmutzwasseranfall beträgt 84 EGW bzw. 0,67 l/s.
Im Teil Süd werden neben den neu aufzuschließenden Grundstücken (ca. 0,76 ha) be-stehende Flächen (ca. 0,21 ha) über die geplante Regenwasserkanalisation entwässert. Die Niederschlagswässer von Teil Süd (ca. 133 l/s beim 1-jährlichen, 15-minütigen Be-messungsereignis) gelangen über die projektierten Regenwasserkanäle und den projek-tierten Auslauf 1 auf Gst. 1312/1 bei Gewässer-hm ca. 0,25 in den Leitnergütlbach, wel-cher in weiterer Folge in den Kohlenbach und in die Url entwässert. Die Niederschlagswässer von Teil Nord (ca. 123 l/s beim 1-jährlichen, 15-minütigen Be-messungsereignis) gelangen über die projektierten Regenwasserkanäle und den projektierten Auslauf 2 auf Gst. 1314 bei Gewässer-hm ca. 0,20 in den Gmainerleitengraben, welcher in weiterer Folge in den Schmierzerlehengraben, den Kohlenbach und in die Url entwässert. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten bis zur Verhandlung aufliegenden Projekt hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für
Mittwoch, den 07.08.2024, um 08.45 Uhr Treffpunkt: Gemeindeamt der Gemeinde Ertl, 3355 Ertl, Hauptplatz 1
an.


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft AmstettenE-Mail: post.bham@noel.gv.at
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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