Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 10.12.2024 )

Schindl Alfred, 3160 Traisen

Herr Alfred Schindl hat bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld um die Erteilung
der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Aufstellung und den Betrieb eines
Foodtrucks (Imbissstand) im Standort 3160 Traisen, Gstk. Nr. 55/1, KG Traisen,
angesucht.

Hinweise:

1. Die Projektunterlagen liegen bis 10.12.2024 bei der Bezirkshauptmannschaft
Lilienfeld, Fachgebiet Anlagenrecht, zur Einsichtnahme auf.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft LilienfeldE-Mail: post.bhlf@noel.gv.at
Tel: (0 27 62) 9025, Fax: (0 27 62) 9025-31000
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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