Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.12.2024 )
IPB Immobilien, Projektentwicklung und Bauträger GmbH, KG Amstetten
Herr DI Josef Sperrer, Ziviltechniker für Kulturtechnik & Wasserwirtschaft, 4553 Eberstalzell, hat mit Schreiben vom 9.7.2024, ha. eingelangt am 11.7.2024, namens der IPB Immobilien GmbH, um die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung einer Baugrube/Tiefgarage auf den Grst.Nr. 569, 570, 576/1, alle KG Amstetten, anlässlich der Errichtung einer Wohnhausanlage mit Tiefgarage auf diesen Grundstücken mit einer temporären Wasserhaltung im Wege der Versickerung während der Bauphase in einem Ausmaß von max. 10 l/s und einer dauerhaften Durchleitung der Grundwasserströme unter der Tiefgarage angesucht. Dazu wurden Projektunterlagen (Neueinreichung, GZ 2435, datiert mit 2.7.2024) vorgelegt.
Hinweis: Das Ansuchen der IPB Immobilien GmbH vom 23.11.2022, Zl. AMW2-WA-2076/002, verhandelt am 23.11.2023, wurde von der Behörde gemäß § 13 Abs 3 AVG mangels Nachreichung der nachgeforderten Unterlagen zurückgewiesen.
Das folglich zuletzt am 11.7.2024 zur wasserrechtlichen Bewilligung neu eingereichte Projekt wurde vom Projektanten, Herrn DI Sperrer, nach erfolgter Vorprüfung durch die dem Verfahren beigezogenen Amtssachverständigen für Wasserbautechnik und Hydrogeologie bzgl. Versickerung der Dachflächenwässer über Sickerschächte am 26.09.2024 ergänzt.
Zu diesem neuen Ansuchen und den vorgelegten Projektsunterlagen setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 16.12.2024, um 08.15 Uhr, an.
Treffpunkt: Rathaus der Stadtgemeinde Amstetten, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten, Rathaussaal (Innenhof)
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11