Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 16.12.2024 )
Ratzinger Harald
Kuntner Andreas
Ratzinger Gabriele, KG Brunnhof
Herr Andreas Kuntner und Herr Harald Ratzinger haben mit Schreiben, datiert mit 11.3.2024, unter Anschluss von Projektsunterlagen um die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines Bohrbrunnens auf Grst. Nr. 74, KG Brunnhof, zur Trink- und Nutzwasserversorgung ihrer beiden Lie-genschaften 4431 Haidershofen, Burg 5 (Kuntner), und 4431 Haidershofen, Burg 4 (Ratzinger), angesucht.
Aufgrund der ha. eingeleiteten Vorprüfung wurden die Unterlagen ergänzt und wurde mit Schreiben, datiert mit 3.9.2024, ha. eingelangt am 8.9.2024, auch von Frau Gabriele Ratzinger als Miteigentümerin von Grst. Nr.80/2, KG Brunnhof, die Erteilung der nachträglichen wasserrechtlichen Bewilligung für ggst. Wasserversorgungsanlage beantragt.
Am 12.9.2024 wurde zuletzt eine Skizze zur Lage des Hausbrunnens sowie auch eine Skizze mit Kurzbeschreibung zu den Leitungsverläufen nachgereicht.
Beantragt wurde eine Konsensentnahmemenge von 0,25 l/s, 1,5 m3/d bzw. 894 m3/a und wurde im Vorfeld ein Pumpversuch durchgeführt.
Die hydrogeologische Vorprüfung ergab Folgendes:
„Herr Andreas Kuntner sowie Frau Gabriele und Herr Harald Ratzinger haben um Bewilligung einer Trinkwasserversorgungsanlage angesucht.
Als Wasserspender soll ein offensichtlich bereits errichteter Bohrbrunnen auf Gst. Nr. 74, KG Brunnhof, dienen.
Beantragt wird eine Konsensmenge von 0,25 l/s, 1,5 m3/d bzw. 894 m3/a.
Für den Nachweis der Ergiebigkeit wurde ein Pumpversuch durchgeführt, bei dem dauerhaft 7 l/min entnommen wurde. Dabei wurde der Brunnenwasserspiegel von 47,30 m auf 63,01 m abgesenkt und es konnte über etwa 4 Stunden der Beharrungswasserspiegel auf diesem Niveau gehalten werden.
Am 13.05.2024 wurde eine Wasseruntersuchung durchgeführt. Dabei wurde eine Überschreitung der Indikatorparameter Koloniezahl bei 22°C und Koloniezahl bei 37°C festgestellt.
Bezüglich fremder Wasserrechte wurde angegeben, dass im Umkreis von 300 m keine existieren. Das stimmt nicht, da sich bereits laut Wasserbuch (NÖ-Atlas) in einer Entfernung von knapp 250 m die WVA Ratzinger (AM-1045) befindet.“
Abschließend der Ausführungen wurden die Unterlagen für die Abhaltung einer Verhandlung als ausreichend beurteilt und wurde die Beiziehung eines ASV für Hygiene vorgeschlagen.
Aus wasserbautechnischer Sicht wurde im Zuge der Vorprüfung festgestellt, dass die zuletzt vorgelegten Projektunterlagen einschließlich der Ergänzung vom 12.09.2024 nunmehr für eine Verhandlung ausreichend sind.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 16.12.2024, um 14:30 Uhr, an.
Treffpunkt: Gemeindeamt der Gemeinde Haidershofen, Vestenthal 8, 4431 Haidershofen
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11