Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 24.04.2025 )
Frühwald Ing. Roland, KG Langenschönbichl
Herr Ing. Roland Frühwald hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 16 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 10 auf dem Grundstück Nr. 765 zur Beregnung des Grundstückes 765 KG Erpersdorf
Brunnen Nr. 8 auf dem Grundstück Nr. 859 zur Beregnung des Grundstücke 852, 853, 854, 855
KG Langenrohr
Brunnen Nr. 13 auf dem Grundstück Nr. 696 zur Beregnung des Grundstückes 635 KG Pischelsdorf
Brunnen Nr. 15 auf dem Grundstück Nr. 531 zur Beregnung des Grundstückes 530
Brunnen Nr. 14 auf dem Grundstück Nr. 547 zur Beregnung des Grundstückes 549
Brunnen Nr. 7 auf dem Grundstück Nr. 693 zur Beregnung des Grundstückes 670 alle KG Rust
Brunnen Nr. 1 auf dem Grundstück Nr. 255/1 zur Beregnung des Grundstücke 255/1, 1448, 1457
(vormals 255/9, 345, 346)
Brunnen Nr. 2 auf dem Grundstück Nr. 1461 (vormals 346) zur Beregnung des Grundstücke 1461
(vormals 346), 1462 (vormals 347/1)
Brunnen Nr. 6 auf dem Grundstück Nr. 350/1 zur Beregnung des Grundstückes 353
Brunnen Nr. 3 auf dem Grundstück Nr. 358 zur Beregnung des Grundstücke 356, 357, 358, 359
Brunnen Nr. 5 auf dem Grundstück Nr. 370 zur Beregnung des Grundstücke 367, 368
Brunnen Nr. 4 auf dem Grundstück Nr. 1473 (vormals 381) zur Beregnung des Grundstückes 1473 (vormals 381)
Brunnen Nr. 12 auf dem Grundstück Nr. Grenze zwischen 1495 (vormals Grenze zwischen 423 und 424) zur Beregnung des Grundstücke 1494 (vormals 424, 425), 1495 (422, 423, 424)
Brunnen Nr. 11 auf dem Grundstück Nr. 444 zur Beregnung des Grundstückes 444
Brunnen Nr. 16 auf dem Grundstück Nr. 680 zur Beregnung des Grundstücke 1392 (vormals 709, 710, 711, 712, 713)
Brunnen Nr. 9 auf dem Grundstück Nr. 797 zur Beregnung des Grundstückes 269, 270, 271
alle KG Langenschönbichl
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 24. April 2025 um 11:00 Uhr Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Kerschbaumergasse 15, Erdgeschoß, Zimmer E06 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33