Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 07.04.2025 )
Gruber Maria
Gruber Helmut
Bürger Katrin Andrea, KG Seitenstetten Dorf
Herr Helmut und Frau Maria Gruber, Dachsbach 55, 3353 Seitenstetten, sowie Frau Kat-rin Andrea Bürger, Dachsbach 53, 3353 Seitenstetten, haben mit Antrag vom 18.08.2024, ha. eingelangt am 22.08.2024, unter Projektsvorlage, erstellt von Ludwig Bacher Brunnen - &Umwelttechnik e.U., 3354 Wolfsbach, um nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage auf dem Grundstück Nr. 1254/3, KG Seitenstetten Dorf, zur Versorgung der Häuser Dachs-bach 55 und Dachsbach 53, 3353 Seitenstetten, angesucht. Am 04.09.2024 wurde für die Brunnenanlage ein Trinkwasser-Untersuchungsbefund vom 26.08.2024 der AGROLAB Austria GmbH seitens des Projektanten vorgelegt, wel-cher Trinkwasserqualität bescheinigte. Beantragt wird eine Konsensentnahmemenge von 1,0 l/s, 0,84 m³/d bzw. 204,4 m³/a.
Als Wasserspender dient ein 17,3 m (unter GOK) tiefer Schachtbrunnen, in dem der mittlere Grundwasserspiegel bei etwa 16 m unter GOK liegt. Zum Schutz der Wasserversorgung soll eine Schutzzone I (= Fassungszone) als kreis-runde Fläche mit 2,5 m Radius um den Brunnen ausgewiesen werden. Von der Auswei-sung einer Schutzzone II wird lt. Projekt mit der Begründung mächtiger toniger Deckschichten abgesehen. Rechtsseitig an den Brunnen grenzt das GrstNr. 1254/2, KG Seitenstetten Dorf (Eigentü-mer: Kreusel Armin) an und ist im Zuge des Verfahrens zu prüfen, ob und inwieweit die-ses Grundstück durch ggst. Projekt beansprucht wird. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten und beim Gemeindeamt Seitenstetten aufliegenden Projekt, erstellt von der Ludwig Bachner, Brunnen- & Umwelttechnik e.U., 3354 Wolfsbach, hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Amstetten eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Montag, den 7. April 2024, um 13.45 UhrTreffpunkt: Gemeindeamt der Marktgemeinde Seitenstetten Steyrer Straße 1, 3353 Seitenstetten, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11