Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 08.05.2025 )
Rada Franz, KG Staasdorf
Herr Rada Franz hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 14 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 126 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 124 und 126,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 154/1 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 154/1, alle KG Frauen-hofen
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 1633 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 1636, alle KG Langen-lebarn-Oberaigen
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 238 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 236, 237, 238 und 239,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 287 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 285 und 286,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 322 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 319, 320 und 400/2,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 334 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 377, alle KG Staasdorf
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 3176/1 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3179,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 3301/3 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3295/2,
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 3322 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3321/3 und 3322,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 3486 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3485, 3486, 3487, 3514, 3515 und 3516,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 3557 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 3557,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 361/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3671/1 und 3671/2,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 3713 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 3701, 3702 und 3703, alle KG Tulln
Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln
aufliegenden Projekt hervor.
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 08. Mai 2025 um 13:30 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Kerschbaumergasse 15, Erdgeschoß, Zimmer E06 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33