Verfahren gemäß § 356 Gewerbeordnung 1994 (Betriebsanlagengenehmigung) - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 23.04.2025 )
Lichtenwörther Karosserie & Lackierzentrum GmbH, KG Ebenfurth
Die Lichtenwörther Karosserie & Lackierzentrum GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für diverse Änderungen der genehmigten Betriebsanlage durch Erweiterung der bestehenden Lackiererei und Werkstatt (Aufstellung von Containern, Errichtung von Büro, Besprechungsraum, Erweiterung der Werkstätte, Aufstellung von drei Einzelgaragen, Lager, Waschplatz, Aufstellfläche für 4 Container für Reststoffsammlung, Carport, Änderung der Hauptzufahrt) im Standort 2490 Ebenfurth, Gewerbezone 3, Grst.Nr. 1368/2, 1368/14, 1270/2, alle KG Ebenfurth, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt beraumt hierüber eine Augenscheinverhandlung für Donnerstag, den 24. April 2025 an.
Treffpunkt: 13.00 Uhr an Ort und Stelle 2490 Ebenfurth, Gewerbezone 3
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 26 22) 9025, Fax: (0 26 22) 9025-41000
2700 Wiener Neustadt, Ungargasse 33