Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 09.10.2025 )


Gaubitzer Gregor, KG Bierbaum am Kleebigl

Herr Gregor Gaubitzer hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Entnahme von Grundwasser aus 18 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.

Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 221/1 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 221/1,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 242 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 263, 264, 265, 266, 267 und 268,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 252 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 253, 254 und 255,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 270 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 237, 271, 272 und 273,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 294 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 294, 296, 300, 330 und 331,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 345 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 334, 342, 343 und 344,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 376 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 375/1, 375/2, 376, 380, 381, 387, 388, 389, 390 und 391,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 417 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 417, 472, 473, 474 und 475,
alle KG Bierbaum am Kleebigl
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 321/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 321/1 und 321/2,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 359 zur Beregnung der Grundstücke Nr.359, 360 und 363,
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 769 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 767, 768, 769 und 770,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 771/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 785, 786/1 und 786/2, alle KG Frauendorf
Brunnen Nr. 13 Grenze zwischen Grundstück Nr. 334/1 und 334/2 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 334/2,
alle KG Gigging
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 346 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 346, alle KG Kollersdorf
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 1359 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1350 und 1359,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 1393/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1393/1, 1393/2 und 1394,
alle KG Königsbrunn
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 505 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 505, 506 und 507, alle KG Unterstockstall
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 420 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 420, alle KG Utzenlaa

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 09. Oktober 2025 um 13:30 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.


Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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