Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 10.09.2025 )
Stadtgemeinde Amstetten, KG Preinsbach
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 29.10.2019, AMW2-WA-1946/001, AMW2-NA-1924/001, AML1-V-192/017, wurde mit Spruchteil I. des Bescheides der Stadtgemeinde Amstetten die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von schutzwasserbaulichen Maßnahmen am Schlossgraben, Grst.Nr. 2620/2, 2741, 2750 und 1963/5, alle KG Preinsbach, Gemeinde Amstetten, im Konkreten für
- die Errichtung und den Betrieb einer Geschieberetention von ca. 200 m3 auf Grst.Nr. 2620/2, KG Preinsbach
- den Austausch der verrohrten Ableitung auf DN 800 mm auf einer Länge von ca. 120 lfm auf Grst.Nr. 2741, KG Preinsbach
- den lokalen Uferschutz mittels Grobsteinschlichtung ober- und unterhalb des Beckens bis zur Einmündung in den Rohrstrang auf Grst.Nr. 2620/2, KG Preinsbach
- die Wegverschwenkung im Wald für zukünftige Bewirtschaftung auf Grst.Nr. 2620/2, KG Preinsbach,
erteilt.
Die Frist zur Bauvollendung wurde dabei mit 31.12.2024 bestimmt.
Von der Wildbach- und Lawinenverbauung wurde hierzu namens der Stadtgemeinde Amstetten die Fertigstellung der Anlage am 24.04.2025 mitgeteilt und wurde zuletzt am 11.07.2025 von der WLV der Ausführungsbericht und die Bestätigung über die Standsicherheit Sperre Schlossgraben vom Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen DI Steinbacher, datiert mit 16.12.2024, gemäß AP 10 des Bescheides übermittelt.
Nach Vorlage der Ausführungsunterlagen ist im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu prüfen, ob die Anlage bescheidgemäß errichtet und die vorgeschriebenen Auflagen erfüllt wurden, bzw. allenfalls durchgeführte Änderungen nachträglich bewilligt werden können.
Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten setzt hierzu eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 10. September 2025, um 13:15 Uhr, Treffpunkt: Stadtgemeinde Amstetten
Medienraum, 2. Obergeschoß, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten, an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Amstetten Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: 07472 9025, Fax: (0 74 72) 9025-21000
3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11