Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.09.2025 )
Gemeinde Heldenberg, Rückhaltebecken in der KG Großwetzdorf
Die Gemeinde Heldenberg ersuchte unter Anschluss von Projektunterlagen um die Erteilung der wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Rückhaltebeckens für Hangwässer auf den Grundstücken Nr. 597/2, 557, 1464, 1468/1, alle KG Großwetzdorf. Ziel ist es, das vorhandene Rückhaltebecken zu vergrößern und eine gezielte Überlauf- bzw. Ablaufsituation zu schaffen. Der Anlass liegt im Hochwasser vom September 2024, wo es laut den Unterlagen zu einem Dammbruch und einer Verschlammung der Kellergasse gekommen ist. Die näheren Einzelheiten gehen aus dem bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn aufliegenden Projekt hervor. Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 11.9.2025 um 13:30 Uhr mit Treffpunkt im Gemeindeamt der Gemeinde Heldenberg, 3704 Kleinwetzdorf, Wimpffen-Gasse 5an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 29 52) 9025, Fax: (0 29 52) 9025-27000
2020 Hollabrunn, Mühlgasse 24