Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 11.12.2025 )

Wimmer Karl
Wimmer Gerlinde
Payer-Wimmer Veronika, KG Gigging

Frau Veronika Payer-Wimmer hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 24 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.

Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf Grundstück Nr. 5/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 311 und 312/1,
Brunnen Nr. 2 auf Grundstück Nr. 125 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 125 und 126,
Brunnen Nr. 3 auf Grundstück Nr. 133 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 135, 136, 137 und 138,
Brunnen Nr. 4 auf Grundstück Nr. 188 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 183, 185 und 188,
Brunnen Nr. 5 auf Grundstück Nr. 235 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 234/1, 234/2, 234/3, 234/4, 234/5, 234/6 und 235,
Brunnen Nr. 6 auf Grundstück Nr. 245/3 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 244,
Brunnen Nr. 7 auf Grundstück Nr. 269 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 269,
Brunnen Nr. 8 auf Grundstück Nr. 278 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 278, 279/1 und 279/2,
Brunnen Nr. 9 auf Grundstück Nr. 324 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 314, 325, 326, 327, 328,
Brunnen Nr. 10 auf Grundstück Nr. 334/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 333 und 334/1 (Teil),
Brunnen Nr. 11 auf Grundstück Nr. 339 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 339 und 340,
Brunnen Nr. 12 auf Grundstück Nr. 345 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 344, 346/1 und 346/2,
Brunnen Nr. 13 auf Grundstück Nr. 351 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 351, 352 und 353,
Brunnen Nr. 14 auf Grundstück Nr. 357 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 360 und 361,
Brunnen Nr. 15 auf Grundstück Nr. 398 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 391, 392, 396, 397 und 398,
Brunnen Nr. 16 auf Grundstück Nr. 416 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 405 (Teil) und 414,
Brunnen Nr. 17 auf Grundstück Nr. 422 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 423 und 425, alle KG Gigging
Brunnen Nr. 18 auf Grundstück Nr. 253 KG Altenwörth zur Beregnung der Grundstücke Nr. 651 und 652 KG Winkl,
Brunnen Nr. 19 auf Grundstück Nr. 258 KG Altenwörth zur Beregnung des Grundstückes Nr. 258 (Teil) KG Altenwörth,
Brunnen Nr. 20 auf Grundstück Nr. 424 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 424,
Brunnen Nr. 21 auf Grundstück Nr. 579 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 580,
Brunnen Nr. 22 auf Grundstück Nr. 756 zur Beregnung des Grundstückes Nr. 731, alle KG Kollersdorf
Brunnen Nr. 23 auf Grundstück Nr. 779 KG Kollersdorf zur Beregnung der Grundstücke Nr. 445/1, 445/2 und 444 KG Gigging,
Brunnen Nr. 24 auf Grundstück Nr. 851 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 851 und 852, alle KG Kollersdorf

Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlungmit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Donnerstag, den 11. Dezember 2025 um 09:30 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
  • Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
  • Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
  • Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

    • - wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (zB einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
      - wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
      - wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
      - wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

  • Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
  • Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
  • In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
  • Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.


Rechtsgrundlagen
§ 107 Wasserrechtsgesetz, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft TullnE-Mail: post.bhtu@noel.gv.at
Tel: (02272) 9025, Fax: (02272) 9025-39000
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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