Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 21.10.2025 )
Prefa Aluminiumprodukte Gesellschaft m.b.H., 3182 Marktl/Lilienfeld, KG Marktl
Die Prefa Aluminiumprodukte Gesellschaft m.b.H. hat der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld Änderungen betreffend die Hallen 5 und 6 der bestehenden PREFA-Betriebsanlage in 3182 Marktl/Lilienfeld, Gstk. Nr. 247/11, KG Marktl, angezeigt.
Im Wesentlichen geht es um die Aufstellung zusätzlicher Maschinen sowie geringfügige bauliche Maßnahmen und Adaptierungen beim südöstlich gelegenen Sanitär- und Sozialbereich in Halle 5.
Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine mündliche Verhandlung am
Dienstag, den 21.10.2025,
statt.
Treffpunkt: 10:00 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, 3180 Lilienfeld, Am Anger 2, Haus A, 1. Stock, Zimmer 1.10
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
Tel: (0 27 62) 9025, Fax: (0 27 62) 9025-31000
3180 Lilienfeld, Am Anger 2