Verfahren gemäß §§ 356 iVm 81 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994 (Änderungsanzeige) – Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 26.11.2025 )

Neuman Aluminium Strangpresswerk GmbH, 3182 Marktl/Lilienfeld, KG Marktl

Die Neuman Aluminium Strangpresswerk GmbH hat der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld diverse Änderungen betreffend die bestehende Betriebsanlage Strangpresswerk in 3182 Marktl/Lilienfeld, Gstk. Nr. 247/23, KG Marktl, angezeigt.

Konkret wurden folgende „nachbarneutrale“ Änderungen angezeigt:

1. Umrüstung des vorhandenen Vorwärmofens Presse 1 von Gas auf Strom
2. Austausch des gasbetriebenen Vorwärmofens Presse 2 durch einen elektrisch betriebenen Vorwärmofen
3. Errichtung eines zusätzlichen Wasserbeckens zur Profilkühlung bei der Presse 2
4. Austausch des gasbetriebenen Vorwärmofens Presse 3 durch einen elektrisch betriebenen Vorwärmofen
5. Austausch der vorhandenen Cilit-Anlage (Osmoseanlage) und Neupositionierung
6. Austausch der drei vorhandenen, erdgasbefeuerten Tunnelöfen durch sechs elektrisch betriebene Auslagerungsöfen

Über die Anwendbarkeit des Anzeigeverfahrens gem. § 81 Abs. 3 iVm § 345 Abs. 6 GewO 1994 findet gem. §§ 40 bis 44 AVG 1991 eine Büroverhandlung am

Mittwoch, den 26.11.2025,
statt.

Treffpunkt: 13:30 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld, 3180 Lilienfeld, Am Anger 2, Haus B, 1. Stock, Zimmer B.1.36

Hinweis

Bitte beachten Sie

  • Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
  • Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage zu den Nachbarn nicht nachteilig beeinflussen, mit Bescheid festzustellen und erforderliche Auflagen zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen vorzuschreiben (§ 345 Abs. 6 GewO 1994).
  • Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.


Rechtsgrundlagen
§ 356 der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG

Weiterführende Informationen

Bezirkshauptmannschaft LilienfeldE-Mail: post.bhlf@noel.gv.at
02742/9005 319
3180 Lilienfeld, Am Anger 2
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019
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