Verfahren gemäß § 107 Wasserrechtsgesetz - Anberaumung mündlicher Verhandlungen ( am 14.01.2026 )
Mörtl Ing. Anton, KG Unterstockstall
Herr Ing. Anton Mörtl hat um wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserentnahme aus 12 Brunnen für Feldberegnungszwecke angesucht.
Aus folgenden Brunnen sollen nachstehende Agrarflächen bewässert werden:
Brunnen Nr. 1 auf dem Grundstück Nr. 1407/2 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1406, 1407/1 und 1407/2, alle KG Königsbrunn
Brunnen Nr. 2 auf dem Grundstück Nr. 842 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 841, 842 und 843,
Brunnen Nr. 3 auf dem Grundstück Nr. 854 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 854 und 855,
Brunnen Nr. 4 auf dem Grundstück Nr. 860 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 858, 859, 860, 861, 862, 863, 864, 865, 866 und 867 und
Brunnen Nr. 5 auf dem Grundstück Nr. 870 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 870, 871, 872 und 873, alle KG Neustift im Felde
Brunnen Nr. 6 auf dem Grundstück Nr. 485 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 483, 484 und 485,
Brunnen Nr. 7 auf dem Grundstück Nr. 721 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 720/1, 720/2 und 721,
Brunnen Nr. 8 auf dem Grundstück Nr. 726 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 726, 727/1 und 727/2,
Brunnen Nr. 9 auf dem Grundstück Nr. 846 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 842, 843, 844, 845, 846 und 847,
Brunnen Nr. 10 auf dem Grundstück Nr. 1141 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 513 und 1141,
Brunnen Nr. 11 auf dem Grundstück Nr. 1151 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1150, 1151, 1152, 1153/1, 1153/2 und 1153/3 und
Brunnen Nr. 12 auf dem Grundstück Nr. 1153/1 zur Beregnung der Grundstücke Nr. 1150, 1151, 1152, 1153/1, 1153/2 und 1153/3, alle KG Unterstockstall
Darüber setzt die Bezirkshauptmannschaft Tulln eine mündliche Verhandlung mit der Zusammenkunft aller Teilnehmer für Mittwoch, den 14. Jänner 2026 um 10:45 Uhr, Treffpunkt: Bezirkshauptmannschaft Tulln, 3430 Tulln, Hauptplatz 33, 2. Stock, Zimmer 201 an.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Lassen sich Teilnehmer bei der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigenberechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sein.
- Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.
- Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.
- Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,
- Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.
- Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln erhoben werden.
- In die Projektunterlagen können Sie ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln einsehen.
- Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Bezirkshauptmannschaft Tulln Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Weiterführende Informationen
02742/9005 399
3430 Tulln an der Donau, Hauptplatz 33
