k'25 – Ausschreibung: Erläuterungen
- Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preise
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst
- Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
- Medienkunst – Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen
von Fachdisziplinen überschreitende Kunst - Literatur
- Musik
- Sonderpreis 2025 – Ausstellungsgestaltung
- Volkskultur und Kulturinitiativen
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zuerkennung eines Preises
Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt.
Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.
Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise.
Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.
Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstler bzw. Künstlerinnen oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.
Bildende Kunst
Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die insbesondere Hinweise auf die künstlerische Ausbildung, den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen Arbeiten (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen können wir keine Originalwerke entgegennehmen.
Darstellende Kunst
Bewerben können sich alle im Bereich der Darstellenden Kunst künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich der Darstellenden Kunst ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen
Es können Einzelwerke und durchgeführte Projekte eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und / oder auf Vernetzungstätigkeit in den Themenfeldern der Kategorie liegt. Die Einreichung soll auch einen Einblick über das weitere Wirken der Autorin / des Autors oder der Projektgruppe ermöglichen. Einzureichen ist in digitaler oder schriftlicher Form mit einem Manuskript, einer Projektdokumentation oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.
Medienkunst – Künstlerisches Video, Kunst im elektronischen Raum und die Grenzen von Fachdisziplinen überschreitende Kunst
Es können maximal zwei Einzelwerke aus dem Bereich der Videokunst oder der digitalen und spartenübergreifenden Medienkunst eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf der visuellen Gestaltung liegt. Zumindest eines der Werke muss in den letzten zwei Jahren entstanden sein. Bei umfangreichen Installationen oder Arbeiten aus dem Bereich der Computer- und Netzkunst sind zusätzlich schriftliche Unterlagen (z.B. Konzepte, Bilddokumentationen) beizulegen. Einzureichen ist darüber hinaus eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt. Pro Einreichung können Unterlagen bis zu einer maximalen Größe von 90 MB digital über die Landeshomepage übermittelt werden. Größere Arbeiten können auf Plattformen wie z.B.
YouTube oder Vimeo geschützt bereitgestellt werden.
Literatur
Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf) oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:
- Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen
Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen. - Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Musik
Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, Komponistinnen und Komponisten, Interpretinnen und Interpreten als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden. Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die
Interpretation als Musikerin oder Musiker, Sängerin oder Sänger oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen.
Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum
des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.
Sonderpreis 2025 – Ausstellungsgestaltung
Ausstellungen bringen Kunst, Kultur und wissenschaftliche Erkenntnisse der Öffentlichkeit näher, sorgen für neue Sichtweisen und besseres Verständnis und dienen der Bildung ebenso wie der Unterhaltung. In Zeiten eines multimedialen Überangebots ist es eine große Herausforderung, herausragende Erlebnisse zu bieten oder komplexe Inhalte so zu vermitteln, dass sie die Begeisterung des Publikums wecken.
Mit dem Sonderpreis 2025 sollen Ausstellungsgestaltungen ausgezeichnet werden, die auf innovative, zeitgemäße und möglichst barrierefreie Weise unterschiedliche Bevölkerungsschichten ansprechen und dabei den Besucherinnen und Besuchern durch eindrückliche sinnliche Erfahrungen neue Perspektiven auf Umwelt und Gesellschaft bieten.
Zum Sonderpreis 2025 für Ausstellungsgestaltung können sich Personen oder Initiativen (Vereine, Büros, Ateliers o. dgl.) bewerben, die in oder zu Niederösterreich temporäre oder permanente Ausstellungen entwickeln, gestalten oder ihre Inhalte vermitteln.
Einzureichen sind Dokumentationen in digitaler Form, die geeignet sind, das preiswürdige Projekt umfassend und verständlich darzustellen (Beschreibungen, Fotos, Videos, Webauftritte o. dgl.) sowie eine Biografie.
Volkskultur und Kulturinitiativen
Der Niederösterreichische Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen/kulturelle Regionalisierung. Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und
Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträgern, Plakaten, Prospekten, Pressemappen u. ä. zu dokumentieren.
Medieninhaber und Herausgeber:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Telefon: 02742/9005/17010
Telefon: 02742/9005/13034 DW, Fax: 02742/9005/13029
E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
DVR: 0059986
Ihre Kontaktstelle des Landes für Kulturpreise des Landes Niederösterreich
Abteilung Kunst und Kultur Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010
Fax: 02742/9005-13062