19.09.2024 | 13:59

LH-Stv. Landbauer: Ausnahmeregelung für Lenk- und Ruhezeiten fixiert

Rechtssicherheit für Unternehmen und Lenker hergestellt

„Wer Hilfe leistet, darf nicht bestraft werden. Lenker, die Transport und Aufräumarbeiten infolge der schweren Unwetter in Niederösterreich durchführen, haben jetzt Rechtssicherheit und sind von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen“, informiert NÖ Verkehrslandesrat LH-Stellvertreter Udo Landbauer. Die Regelung gilt rückwirkend mit 13. September bis 12. Oktober. Der Erlass des Bundesministeriums liegt auf Antrag des NÖ Verkehrslandesrates nun vor. 

Bei den Fahrten in Niederösterreich handelt es sich um dringend notwendige Notfallmaßnahmen in einer Ausnahmesituation zur Beseitigung der infolge der starken Unwetter entstandenen erheblichen Behinderungen und Unwetterschäden und es ist somit die Anwendung der Ausnahmeregelung des Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gerechtfertigt.

Nähere Informationen: Alexander Murlasits, Leitung Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Büro LH-Stellvertreter Udo Landbauer, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Tel.: 0676/81213742, E-Mail: alexander.murlasits@noel.gv.at.

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