15.10.2024 | 15:09

Landesrätin Teschl-Hofmeister informierte über Heizkostenzuschuss und Wohnbonus

„Kriterien gewährleisten, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren“

Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister zu NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Wohnbonus
Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister zu NÖ Heizkostenzuschuss und NÖ Wohnbonus © NLK Burchhart Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Der NÖ Heizkostenzuschuss sowie der NÖ Wohnbonus standen am heutigen Dienstag im Mittelpunkt eines Pressegespräches in St. Pölten. Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister informierte dabei über die getroffenen Beschlüsse bei der heutigen Regierungssitzung und stellte sich aktuellen Fragen.

„Aufgrund der hohen Energiepreise hat der Bund im Vorjahr einen Betrag von insgesamt 675 Millionen Euro für alle Bundesländer zur Verfügung gestellt. Niederösterreich hat davon rund 127 Millionen Euro bekommen“, führte die Landesrätin aus. Von dieser Summe wurden bereits rund 117 Millionen Euro in Form eines Heizkostenzuschusses, eines Wohnzuschusses oder einer Betriebskostenpauschale an die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ausbezahlt. Die verbleibenden rund 10,7 Millionen Euro werden nun erstmals mit dem NÖ Wohnbonus ausgeschüttet. „Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können“, sagte Teschl-Hofmeister, die auch betonte: „Den NÖ Heizkostenzuschuss gibt es jedes Jahr und diesmal kommt noch der NÖ Wohnbonus dazu. Damit kommt ein Betrag in einer Höhe zustande, den wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht haben.“ 

Den NÖ Heizkostenzuschuss erhalten jene Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die sich mit ihrem monatlichen Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG befinden. Bei alleinstehenden Personen muss das monatliche Nettoeinkommen somit unter 1.150 Euro bzw. das monatliche Bruttoeinkommen unter 1.217 Euro liegen. Diese Personen erhalten dann den NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro. 

Die Höhe vom NÖ Wohnbonus ist vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße abhängig. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro jährlich. „Ein 4-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, sprach die Landesrätin einen weiteren Aspekt an.  

Auch für den NÖ Wohnbonus müssen die Antragsteller mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Der Antrag für den NÖ Wohnbonus kann ab 21. Oktober online und unbürokratisch auf der Website des Landes unter www.noe.gv.at gestellt werden bzw. telefonisch unter 02742/9005-15970 ein Formular beantragt werden. Die Antragsfrist für den NÖ Wohnbonus endet am 15. Dezember 2024. Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist bis zum 31. März 2025. 

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

 

 

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