Tätigkeitsbericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion 2005 - Broschüre
Die NÖ Land- und Forstwirtschaftsinspektion hat gemäß § 118 der NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, jährlich der NÖ Landesregierung einen Bericht über ihre Tätigkeit und Wahrnehmungen zu erstatten. Diese hat den Bericht dem NÖ Landtag vorzulegen.
Letzte Änderung dieser Seite: 21.4.2017