Projekt "Klangwelle" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes

Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen) 

Es wird festgestellt, dass das Projekt „Klangwelle“ bei projektgemäßer Umsetzung weder einzeln noch im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Europaschutzgebiets „FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen“ (AT1220000) führen kann. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 5.8.2024
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