Projekt "Lichtergarten" im Schlosspark Laxenburg - Feststellungsverfahren nach § 10 Abs. 2 des NÖ Naturschutzgesetzes

Europaschutzgebiet, Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet Feuchte Ebene - Leithaauen) 

Die Bezirkshauptmannschaft Mödling beabsichtigt festzustellen, dass das gegenständliche Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betroffenen Europaschutzgebiete führen kann und die Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) zur Feststellung notwendig wird. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 9.10.2024
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