Am vergangenen Dienstag wurde in der Sitzung der NÖ Landesregierung der neue NÖ Wohn-Bonus und der NÖ Heizkostenzuschuss beschlossen. Ab dem heutigen Montag kann der NÖ Wohnbonus auf der Website des Landes Niederösterreichs beantragt werden. Die Höhe vom NÖ Wohnbonus ist vom jährlichen Bruttohaushaltseinkommen und von der Haushaltsgröße abhängig. Für den NÖ Wohnbonus müssen die Antragsteller mindestens sechs Monate ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Jede erste im Haushalt lebende Person erhält 80 Euro von diesem Bundesgeld, jede weitere hauptgemeldete Person bekommt 30 Euro. Ein Einpersonenhaushalt darf brutto nicht mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen, ein Mehrpersonenhaushalt nicht mehr als 45.000 Euro jährlich. „Ein anspruchsberechtigter 4-Personen-Haushalt erhält somit eine Einmalzahlung von 320 Euro, 150 Euro durch den NÖ Heizkostenzuschuss und 170 Euro durch den NÖ Wohnbonus. Mit diesen Kriterien ist gewährleistet, dass vor allem Familien mit Kindern profitieren. Als Ressortverantwortliche für den Bereich Soziales halte ich die treffsichere Unterstützung für richtig und wichtig“, so Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. Damit komme ein Betrag in einer Höhe zustande, den wir in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten noch nie erreicht haben.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnbonus ist ab heute, 21. Oktober, unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden. Die Antragsfrist endet am 15. Dezember dieses Jahres. Die Antragstellung für den NÖ Heizkostenzuschuss ist ausschließlich beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes möglich. Für den NÖ Heizkostenzuschuss läuft die Antragsfrist bis zum 31. März 2025.
Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Pressesprecher, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at
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