Die im November des Vorjahres präsentierte NÖ Wohnbaurichtlinie habe sich zum Ziel gesetzt, die Förderung des großvolumigen Wohnbaus zukunftsfit zu machen, auf mehr Sanierung und weniger Bodenverbrauch zu setzen sowie einen besonderen Fokus auf junges, leistbares Wohnen und sozialschwächere Haushalte zu legen, sagte Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister am heutigen Mittwoch in St. Pölten, wo sie gemeinsam mit Peter Neurauter, dem Abteilungsleiter der Wohnbauförderung, Neuerungen in der NÖ Wohnbaurichtlinie vorstellte.
„Aufgrund der hohen Zinsen, der gestiegenen Baukosten und des falschen Weges der KIM-Verordnung steht das Thema Bauen und Wohnen vor großen Herausforderungen. Im Vergleich zu 2015 ist der Errichtungspreis pro Quadratmeter beim geförderten Wohnbau um 30 Prozent gestiegen“, führte die Landesrätin aus und verwies darauf, dass Niederösterreich in Bezug auf den Anteil geförderter Wohnungen am Gesamtbau im Bundesländervergleich an zweiter Stelle liege: „Aktuell werden in Niederösterreich in 205 Projekten insgesamt 4.400 Wohneinheiten gebaut. Mit dem derzeitigen Modell sollen mindestens 1.800 dazukommen“.
Niederösterreich sei ein verlässlicher Partner, was das Wohnen betreffe, betonte Teschl-Hofmeister und erinnerte u. a. an den Strompreisrabatt, den Wohn- und Heizkostenzuschuss und die nach Einkommen, Familien- und Wohnungsgröße variierende Subjektförderung: „Pro Jahr werden über 45.000 Familien und Haushalte unterstützt. 2023 sind über 15.500 Anträge auf Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe bewilligt worden, wobei das Land 38,6 Millionen Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen ausbezahlt hat“.
„Nach Anhebung der Einkommensobergrenze wird im Rahmen der NÖ Wohnbaurichtlinie wird jetzt für alle, die Wohnzuschuss oder Wohnbeihilfe erhalten, die Betriebskostenpauschale auf 1,50 Euro pro Quadratmeter angehoben, wofür Niederösterreich zusätzlich zu den bisherigen Leistungen bis zu 8,5 Millionen Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stellt“, kündigte die Wohnbau-Landesrätin an und nannte als Beispiele Betriebskostenpauschalen von bis zu 75 Euro pro Monat bei einem Haushaltseinkommen von rund 15.000 Euro, von bis zu 105 Euro bei rund 20.000 Euro und von bis zu 135 Euro bei rund 25.000 Euro. „Jeder, der einen Wohnzuschuss oder eine Wohnbeihilfe erhält, bekommt die Betriebskostenpauschale automatisch, und zwar rückwirkend ab dem 1. März 2024“, erklärte Teschl-Hofmeister abschließend.
Neurauter präzisierte, dass sich an der bisherigen Antragsstellung nichts ändere, die Anpassung erfolge von Amts wegen automatisch. Kein Förderwerber verliere etwas, ausbezahlt werde wie bisher am Monatsende. Die Förderdauer gelte für ein Jahr und somit aktuell bis 28. Februar 2025, danach seien Verlängerungen möglich. Nähere Informationen gebe es bei der Infohotline 02742/22133 und e-mail post.f2auskunft@noel.gv.at, Online-Anträge unter www.noe.gv.at und www.noe-wohnbau.at.
Weitere Informationen beim Büro LR Teschl-Hofmeister unter 02742/9005-12655, Dieter Kraus, und e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.
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