Ergänzungen für Sicherheit

Sicherheit – Einbruchsschutz

Um Ihr Zuhause vor ungebetenen Gästen möglichst zu schützen, kann der Einbau einer Alarmanlage eine sinnvolle Investition sein. Idealerweise sollte bereits in der Planung darauf Bedacht genommen werden.

Dieser Schutz ist förderungsrelevant, wenn:

  • eine Alarmanlage nach der OVE-Richtlinie R2 errichtet wird.
    Der Einbau muss durch eine konzessionierte Firma erfolgen. Diese hat die entsprechenden Richtlinien im Zuge der Fertigstellung des Gebäudes zu bestätigen.
  • Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau eine Sicherheitstür mit einer Widerstandsklasse von mind. RC3 (Resistent Class 3) installiert wird.

HINWEIS:  Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst informiert Sie kostenlos über Sicherheits-Vorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle unter der Telefonnummer 059-133.


Eigenheime, Reihenhaus und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche:
Dafür werden 5 Punkte zuerkannt.

In der nachstehenden Tabelle sind die obigen Beschreibungen zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich zu den 65 Basispunkten stehen aus diesen Optionen weitere 35 Punkte zur Verfügung. Somit können aus den beiden Angeboten (65 und 35 Punkte) bis zu 100 Punkte zuerkannt werden.

Tabelle für Sicherheit in Eigenheimen und Reihenhäusern
© F2

Tabelle für Eigenheime und Reihenhäuser

Tabelle für Sicherheit für Wohnungen im Geschoßwohnbau
© F2

Tabelle für Wohnungen im Geschoßwohnbau 

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 9.7.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung