Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Ein Beschluss hat die Genehmigung einer Fördervereinbarung mit den alpinen Vereinen (Österreichischer Alpenverein, Landesverband Niederösterreich; Naturfreunde Österreich, Landesorganisation Niederösterreich; Österreichischer Touristenklub; Österreichische Bergsteigervereinigung) zur Finanzierung der Errichtungs-, Sanierungs- Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten von Schutzhütten in Niederösterreich für die Jahre 2025 bis 2028 zum Gegenstand.

Weiters beschloss die NÖ Landesregierung eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für drei Freiwillige Feuerwehren für jeweils eine Drehleiter mit Rettungskorb (DLK 23-12): für eine Feuerwehr der Stadtgemeinde Bad Vöslau im Wert von 128.857,63 Euro, für eine Feuerwehr der Stadtgemeinde Horn im Wert von 116.472,86 Euro und für eine Feuerwehr der Stadtgemeinde Herzogenburg im Wert von 125.636,27 Euro. 

Für den Neubau des Wertstoffzentrums (WSZ) Rodingersdorf wurde dem Gemeindeverband Horn eine Förderung gemäß $ 7 des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes in der Höhe von 170.000 Euro gewährt.

Die 29 Gemeinden Brunn am Gebirge, Klosterneuburg, Guntramsdorf, Mank, Biedermannsdorf, Heiligenkreuz, Bad Vöslau, Baden, Ebreichsdorf, Neulengbach, Moosbrunn, Gramatneusiedl, Traiskirchen, Absdorf, Hollabrunn, Pillichsdorf, Asparn an der Zaya, Thaya, Vitis, Leopoldsdorf im Marchfeld, Harmannsdorf, Nieder-hollabrunn, Großrußbach, Bad Großpertholz, Ringelsdorf-Niederabsdorf, Zistersdorf, Aschbach-Markt, Blindenmarkt und Vösendorf werden bei der Errichtung von 29 Radverkehrsanlagen mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von gesamt bis zu 
5.401.532,31 Euro unterstützt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des Trainingszentrums für Jugendschilauf in Waidhofen an der Ybbs (TZW) für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025 in Höhe von 146.000 Euro genehmigt.

Die BhW Niederösterreich GmbH erhält auf Basis der gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung im Programmbereich „Basisbildung“ für das Projekt „Basisbildung in Niederösterreich“ eine Förderung von bis zu 1.005.991 Euro. 

Die Diakonie - Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH erhält auf Basis  der gemäß Art. 15a B-VG z wischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung im Programmbereich „Basisbildung“ für das Projekt „BACH Basisbildung“ eine Förderung von bis zu 401.877,34 Euro.

Das Berufsförderungsinstitut Niederösterreich erhält auf Basis der gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern getroffenen Vereinbarung im Programmbereich „Basisbildung“ für das Projekt „Basisbildung in der Initiative Level Up - Erwachsenenbildung“ eine Förderung von bis zu 586.495 Euro.

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