Ein Beschluss hat die Genehmigung einer Fördervereinbarung mit dem Österreichischen Bergrettungsdienst, Landesorganisation Niederösterreich/Wien mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 550.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2026 zum Gegenstand.
Ein weiterer Beschluss hat die Genehmigung einer Fördervereinbarung mit der Österreichischen Wasserrettung, Landesverband Niederösterreich, mit einer jährlichen Förderung in Höhe von 65.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2026 zum Gegenstand.
Für 21 Gemeinden wurden Zuschüsse aus Mitteln der Raumordnungsförderung mit einer Gesamtsumme von 1.075.000 Euro beschlossen.
Der Neubau des Wertstoffzentrums (WSZ) Große Tulln in Neulengbach wird mit 155.125 Euro gefördert.
Für das Projekt Klimabündnis Niederösterreich „Betreuung Gemeinden und Bildungseinrichtungen“ wurde eine Förderung aus Landesmitteln in der Höhe von 360.000 Euro genehmigt.
Zur Förderung des öffentlichen Verkehrs soll beim Bahnhof Schleinbach eine Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlage mit in Summe ca. 124 PKW-Stellplätzen und ca. 60 überdachten Zweiradstellplätzen und ca. zehn Mofastellplätzen von den ÖBB errichtet werden. Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, die Errichtung der Park-and-Ride-und Bike-and-Ride-Anlage beim Bahnhof Schleinbach im Ausmaß von 347.400 Euro (das sind 45 Prozent der Gesamtkosten) zu fördern.
Darüber hinaus genehmigte die NÖ Landesregierung die Änderung der Richtlinie „NÖ Heizkostenzuschuss Allgemeine Richtlinien“ und beschloss für die Heizperiode 2023/2024 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses in der Höhe von 150 Euro sowie einer Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von 75 Euro pro Haushalt für sozial bedürftige NÖ Landesbürgerinnen und Landesbürger.
Und ein weiterer Beschluss beinhaltet die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses in der Höhe von 150 Euro und einer einmaligen Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro für die Heizperiode 2023/2024 für alle Alleinstehenden oder Haushaltsgemeinschaften, welche in den Monaten Dezember 2023 bis März 2024 zumindest für einen dieser Monate eine monatliche Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen.
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