Integration in Niederösterreich

Die Integrationsstelle des Landes Niederösterreich unterstützt Maßnahmen zur Eingliederung von Menschen mit verschiedenen Migrationsbiografien. Sie fungiert als Koordinationsstelle und arbeitet mit Bezirksverwaltungsbehörden, Gemeinden, Organisationen und Vereinen in der Zivilgesellschaft zusammen, um Integration nachhaltig zu fordern und zu fördern

Sujet, Text: Zentrale Koordinationsstelle für Integration im Bundesland - Vernetzt Menschen, Institutionen und Initiativen




Integration in Niederösterreich stützt sich auf die sieben Handlungsfelder des Nationalen Integrationsplans:

  1. Sprache und Bildung
  2. Arbeit und Beruf
  3. Rechtsstaat und Werte
  4. Gesundheit und Soziales
  5. Interkultureller Dialog
  6. Sport und Freizeit
  7. Wohnen und die regionale Dimension

Das Land Niederösterreich unterstützt Projekte, die Integration aktiv voranbringen. Förderfähig sind Initiativen und Maßnahmen in den oben genannten Handlungsfeldern.

Wer kann Förderungen beantragen?

  • Vereine, Organisationen & NGOs
  • Gemeinden & Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen & private Initiativen

Antragstellung & Kontakt:
Anträge können per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

E-Mail: post-ivw2.integration@noel.gv.at


Zielgruppe für Integrationsprojekte

Drittstaatsangehörige, die rechtmäßig und mit längerfristiger Aufenthaltsperspektive in Niederösterreich niedergelassen sind:

  • Subsidiär Schutzberechtigte,
  • Asylberechtigte,
  • EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten,
  • Vertriebene aus der Ukraine gemäß Vertriebenen-Verordnung,
  • Österreicherinnen und Österreicher mit Migrationshintergrund, die dauerhaft in Österreich niedergelassen sind.

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Themenfeldern und die Auflistung der Zielgruppe können Sie dem beigefügten Dokument entnehmen. 

Bei Integrationsprojekten, die beim Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds bzw. beim Nationalen Call des Bundeskanzleramtes eingereicht wurden, können die Einreichunterlagen des Bundes verwenden und gemeinsam mit dem Formblatt Förderantrag des Landes NÖ (siehe nachstehend) unterfertigt übermittelt werden.

Im Leitfaden wird der Antragsprozess der Einreichung detailliert erklärt. Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten steht schriftlich oder telefonisch für allfällige Beratungen zum Einreichungsprozess zur Verfügung.  

Mehr Infos finden Sie unter Allgemeine Informationen über Richtlinien für Förderungen des Landes Niederösterreich


Unterlagen für die Projekteinreichung

Unterlagen für die Zwischen- und Endabrechnung

Die Koordinationsstelle trägt mit Vorträgen zur Sensibilisierung und Wissensvermittlung in Institutionen und Organisationen im Bundesland bei. 

Gruppenbild mit drei Polizisten
© BPK Hollabrunn - Leutnant Matthias Scharinger


NÖ Integrationsleitbild und Leitfaden Integration-Vielfalt

Die Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten trägt durch die Integrationshilfen des Landes NÖ zur Umsetzung der AGENDA 2030 mit. 

Geförderte Projektmaßnahmen von diversen Trägerschaften setzen mehrere Sustainable Development Goals (SDGs) vor Ort in Niederösterreich um.


 
weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Integrationsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Staatsbürgerschaft und Wahlen
Koordinationsstelle für Integrationsangelegenheiten
Landhausplatz 1, Haus 17A 3109 St. Pölten E-Mail: post-ivw2.integration@noel.gv.at
Tel: 02742/9005 - 12647
Fax: 02742/9005 - 13607
Letzte Änderung dieser Seite: 16.7.2025
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